Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 579 
Eben weil dies der Fall schien, waren freilich die ver— 
bündeten Regierungen weit davon entfernt, auf eine solche 
Forderung einzugehen, und auch Bismarck lehnte sie, als mit dem 
Geist des Verfassungsentwurfes im Widerspruch stehend, ab. 
Als aber die Verantwortlichkeit wenigstens eines Ministers, 
nämlich des preußischen Präsidialgesandten im Bundesrat, vom 
Reichstage gefordert wurde, da gab demgegenüber der Bundesrat 
und auch Bismarck, dieser wohl mit stiller Freude, nach. Dem— 
gemäß erhielt jetzt Artikel 17 der Verfassung, der vom Bundes⸗ 
präsidium handelt, den Satz: „Die Anordnungen und Ver⸗ 
fügungen des Bundespräsidiums werden im Namen des Bundes 
erlassen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung 
des Bundeskanzlers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit 
ibernimmt.“ Damit war also aus dem einfachen preußischen 
Präsidialgesandten ein verantwortlicher Bundeskanzler geworden: 
und alsbald übernahm nun auch Bismarck dies Amt, das er 
dann im Reiche unter denselben Bedingungen als Reichskanzler 
weitergefühhrt hat. Zugleich aber war damit der Keim ge⸗ 
schaffen, aus dem nunmehr in reichster Fülle Reichsbeamte, 
Reichsämter, ja eine ganze Reichsverwaltung hervorgegangen 
ist, die sich uber den Landesverwaltungen, nicht neben ihnen 
bewegt. 
Zunächst richtete sich jetzt Bismarck ein bescheidenes „Bundes⸗ 
kanzleramt“ ein, mit drei Abteilungen: der sogenannten Zentral⸗ 
abteilung, ursprünglich nur einer Expedition der Schreiber des 
Bundeskanzlers, dann dem Generalpostamt und der General⸗ 
direktion der Telegraphen, zwei Ämtern, die, damals noch ge⸗ 
trennt, die Verwaltung der von Anbeginn als Bundessache er⸗ 
klärten wichtigsten Verkehrszweige übernahmen. Dazu kamen 
dann aber im neuen Reiche bald weitere Abteilungen für solche 
Ressorts, die allmählich dem Reiche zugesprochen wurden, so von 
vornherein die Abteilung für Elsaß-Lothringen, seit 1. Januar 
1875 das Reichsjustizamt, dann das Reichseisenbahnamt, das 
Reichsschatzamt usw. So schwoll denn das Reichskanzleramt immer 
mehr an; es war unmöglich, daß ein Mann, und war es auch 
Bismarck, noch die gesamte Verantwortlichkeit, auch nur formell,
	        
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