680 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.
einen fast vollkommenen Ruin der orthodor-konservativen Partei
vom Schlage der „Kreuzzeitung“: die Zahl ihrer Mitglieder sank
auf sechs. Dagegen wurden zweiundzwanzig Neukonservative und
vierzig Freikonservative und zweihunderteinundfünfzig Liberale
verschiedener Schattierungen gewählt. Das Zentrum aber blieb
machtlos, wenn es sich auch um zwanzig Abgeordnete vermehrt
sah und ihm achtzehn Polen und zwei Welfen zugetan waren.
Und auch bei den am 10. Januar 1874 erfolgenden Reichstags⸗
wahlen war das Ergebnis dasselbe. Nationalliberale und Fort—
schrittspartei zusammen hatten schon die absolute Mehrheit in
dem neuen Reichstage, die Konservativen strenger Observanz
waren fast verschwunden.
So konnten die neuen Gesetzgebungsperioden die Festigung
der defensiven Stellung gegen den Klerikalismus bringen,
während das erste Bündel der Maigesetze in Preußen sowie
verwandte Maßregeln in den anderen paritätischen Bundes—
staaten zur Anwendung gelangten.
Der organischen Ergänzung bedurfte die bisher entwickelte
Gesetzgebung eigentlich nur noch an einer Stelle: in der Frage
jener Ehegesetzgebung, von der aus sich im 19. Jahrhundert die
ersten Differenzen zwischen staatlichem Bedürfnis und klerikalem
Wachstum der katholischen Kirche ergeben hatten!. Hier waren
seit dem Vatikanum immer mehr unhaltbare Zustände ein—
getreten. Da der Eheabschluß ganz in den Händen der Geist⸗
lichen lag, so knüpfte die katholische Kirche an ihn die Forderung
auf Anerkennung des Vatikanums und bei gemischten Paaren
selbstverständlich viel energischer als je das Versprechen katho—
lischer Kindererziehung.
Nun war es möglich, in diesen Dingen landesgesetzlich
vorzugehen; und in diesem Sinne griff man die Frage in
Preußen an, indem dem Landtage im November 1873 ein Ent⸗
wurf über die obligatorische Zivilehe und die Personenstands⸗
register vorgelegt wurde, der am 9. März 1874 als Gesetz
verkündet werden konnte. Allein in Bayern war dieser Weg
1S. oben S. 39 ff.