700 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.
Was bedeuten nun diese Formeln? Sie drücken nichts
aus als die Forderung, jenen Zustand zwischen Staat und
Kirche herzustellen, der dem Grundprinzip subjektivistischer
Kulturen entspricht: den Zustand, in welchem das öffentliche
Recht und somit auch der Staat in den religiösen Vereinigungen
und daher auch in den hergekommenen Kirchenformen des
Christentums nichts anderes sieht als gewiß besonders ehr⸗
würdige und darum mit besonderer Ehrfurcht zu behandelnde
menschliche Genossenschaftsformen innerhalb seines Bereiches:
aber doch eben nur Genossenschafts- oder Gesellschaftsformen in
diesem Bereich: Bildungen mithin, die seiner allgemeinen Kon—
trolle in ganz gleicher Weise unterstehen müssen wie andere Ge—
sellschaftsformen auch. Und sie bedeuten weiter, vom kirchlich—
religiösen Standpunkte aus betrachtet, eine Zukunft, in der
sich religiöse Genossenschaften innerhalb des von ihren einzelnen
Mitgliedern subjektiv gewählten und ohne Zwang aufgesuchten
Bereiches ihrer Tätigkeit frei sollen bewegen dürfen: aber ohne
jeglichen Anspruch auf eine ihren eigentlichen Zwecken fern⸗
liegende besondere öffentlich-rechtliche Geltung oder gar Teil—
nahme an der öffentlichen, der staatlichen Gewalt.
Heute schon kann, auch soweit Deutschland in Betracht
kommt, nicht mehr verkannt werden, daß diese innerste Forde—
rung subjektivistischen Seelenlebens sich mit noch zum Teil un⸗
bewußter, darum aber auch um so elementarerer Gewalt durch—
zusetzen beginnt: und daß von dem damit hervorgerufenen Zu—
stande der Geister eine einfache Brücke zum Verständnis des
Kulturkampfes in den Einzelheiten seines Verlaufes wie zu deren
agemeinsamer Grundlage überhaupt nicht mehr hinüberführt.
Natürlich ist aber damit nicht gesagt, daß uns ein Ver—
ständnis des Kulturkampfes überhaupt abgehe. Im Gegenteil:
das geschichtliche Verständnis als solches ist gewachsen. Wir
können heute in den Kulturkampf nur eine letzte Phase jener
Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Kirche erblicken,
in welcher das subjektivistische Motiv der Trennung noch nicht
wirkte: und damit eine Erscheinung, in der weit mehr, als in
irgendeiner anderen Reihe wichtiger Ereignisse, noch eine un—