Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

700 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel. 
Was bedeuten nun diese Formeln? Sie drücken nichts 
aus als die Forderung, jenen Zustand zwischen Staat und 
Kirche herzustellen, der dem Grundprinzip subjektivistischer 
Kulturen entspricht: den Zustand, in welchem das öffentliche 
Recht und somit auch der Staat in den religiösen Vereinigungen 
und daher auch in den hergekommenen Kirchenformen des 
Christentums nichts anderes sieht als gewiß besonders ehr⸗ 
würdige und darum mit besonderer Ehrfurcht zu behandelnde 
menschliche Genossenschaftsformen innerhalb seines Bereiches: 
aber doch eben nur Genossenschafts- oder Gesellschaftsformen in 
diesem Bereich: Bildungen mithin, die seiner allgemeinen Kon— 
trolle in ganz gleicher Weise unterstehen müssen wie andere Ge— 
sellschaftsformen auch. Und sie bedeuten weiter, vom kirchlich— 
religiösen Standpunkte aus betrachtet, eine Zukunft, in der 
sich religiöse Genossenschaften innerhalb des von ihren einzelnen 
Mitgliedern subjektiv gewählten und ohne Zwang aufgesuchten 
Bereiches ihrer Tätigkeit frei sollen bewegen dürfen: aber ohne 
jeglichen Anspruch auf eine ihren eigentlichen Zwecken fern⸗ 
liegende besondere öffentlich-rechtliche Geltung oder gar Teil— 
nahme an der öffentlichen, der staatlichen Gewalt. 
Heute schon kann, auch soweit Deutschland in Betracht 
kommt, nicht mehr verkannt werden, daß diese innerste Forde— 
rung subjektivistischen Seelenlebens sich mit noch zum Teil un⸗ 
bewußter, darum aber auch um so elementarerer Gewalt durch— 
zusetzen beginnt: und daß von dem damit hervorgerufenen Zu— 
stande der Geister eine einfache Brücke zum Verständnis des 
Kulturkampfes in den Einzelheiten seines Verlaufes wie zu deren 
agemeinsamer Grundlage überhaupt nicht mehr hinüberführt. 
Natürlich ist aber damit nicht gesagt, daß uns ein Ver— 
ständnis des Kulturkampfes überhaupt abgehe. Im Gegenteil: 
das geschichtliche Verständnis als solches ist gewachsen. Wir 
können heute in den Kulturkampf nur eine letzte Phase jener 
Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Kirche erblicken, 
in welcher das subjektivistische Motiv der Trennung noch nicht 
wirkte: und damit eine Erscheinung, in der weit mehr, als in 
irgendeiner anderen Reihe wichtiger Ereignisse, noch eine un—
	        
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