Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

396 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
Gefängnis durch Selbstmord, und der Prozeß gegen den Bank— 
direktor Richter deckte zahlreiche Übelstände auf. Auch der 
Selbstmord des Finanzministers Bruck, obwohl er nur aus 
gekränktem Stolze über die gegen ihn ausgestreuten Ver— 
dächtigungen erfolgte, drückte doch von neuem auf Valuta und 
Kredit; und bald stellte sich heraus, daß in diesem Zusammen⸗ 
hange nur die umfassendsten politischen Reformen helfen konnten. 
Solche Reformen hatte nun schon das Friedensmanifest 
vom 15. Juli 1859 versprochen. Allein zunächst suchte man 
sie auch jetzt noch nur im einzelnen. Es war die Praxis vor 
allem des Ministeriums Rechberg-Goluchowski, das nach dem 
Sturze Buols und Bachs im Jahre 18859 eintrat. Schon am 
27. Dezember 1859 war eine staatliche Kommission zur Revision 
und Beaufsichtigung der öffentlichen Schulden eingesetzt worden; 
ihr folgte jetzt am, 5. März 1860, die Einsetzung eines ver⸗ 
slärkten Reichsrats, aber nur mit beratender Stimme. Am 
20. Oktober 1860 erschien dann allerdings ein kaiserliches Mani⸗ 
fest mit den Grundzügen einer Verfassung. Aber es war ein 
im wesentlichen ständisches Experiment. Ungarn sollte im 
ganzen seine alte Verfassung wiedererhalten, in den anderen 
Kronländern sollten ständisch zusammengesetzte Landtage gewählt 
werden: die dann Mitglieder zu einem gemeinsamen Reichs⸗ 
rat deputieren würden, in den außerdem Männer des aller⸗ 
höchsten Vertrauens durch den Kaiser berufen werden sollten. 
Allein diese Ankündigung, die etwa auf der Stufe der 
Anschauungen der ersten Verfassungsversuche Friedrich Wil⸗ 
helms IV. in den vierziger Jahren stand, befriedigte niemand; 
früh wurde klar, daß weitere Zugeständnisse nötig waren. In 
diesem Momente trat an Stelle des Grafen Goluchowski Anton 
von Schmerling, ein Liberaler achtundvierziger Angedenkens, 
als Berater der Krone ein; und nach seinen Anschauungen 
wurde ein neues Patent, vom 26. Februar 1861, erlassen, das 
die sogenannte Februarverfassung einführte. Für die Landtage 
wurde eine Wahlordnung aufgestellt, die statt der alten Stände 
mehr die modernen Interessen, Großgrundbesitz, Industrie, 
Handel usw., zu Worte brachte. Diese Landtage wählten dann
	        
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