396 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Gefängnis durch Selbstmord, und der Prozeß gegen den Bank—
direktor Richter deckte zahlreiche Übelstände auf. Auch der
Selbstmord des Finanzministers Bruck, obwohl er nur aus
gekränktem Stolze über die gegen ihn ausgestreuten Ver—
dächtigungen erfolgte, drückte doch von neuem auf Valuta und
Kredit; und bald stellte sich heraus, daß in diesem Zusammen⸗
hange nur die umfassendsten politischen Reformen helfen konnten.
Solche Reformen hatte nun schon das Friedensmanifest
vom 15. Juli 1859 versprochen. Allein zunächst suchte man
sie auch jetzt noch nur im einzelnen. Es war die Praxis vor
allem des Ministeriums Rechberg-Goluchowski, das nach dem
Sturze Buols und Bachs im Jahre 18859 eintrat. Schon am
27. Dezember 1859 war eine staatliche Kommission zur Revision
und Beaufsichtigung der öffentlichen Schulden eingesetzt worden;
ihr folgte jetzt am, 5. März 1860, die Einsetzung eines ver⸗
slärkten Reichsrats, aber nur mit beratender Stimme. Am
20. Oktober 1860 erschien dann allerdings ein kaiserliches Mani⸗
fest mit den Grundzügen einer Verfassung. Aber es war ein
im wesentlichen ständisches Experiment. Ungarn sollte im
ganzen seine alte Verfassung wiedererhalten, in den anderen
Kronländern sollten ständisch zusammengesetzte Landtage gewählt
werden: die dann Mitglieder zu einem gemeinsamen Reichs⸗
rat deputieren würden, in den außerdem Männer des aller⸗
höchsten Vertrauens durch den Kaiser berufen werden sollten.
Allein diese Ankündigung, die etwa auf der Stufe der
Anschauungen der ersten Verfassungsversuche Friedrich Wil⸗
helms IV. in den vierziger Jahren stand, befriedigte niemand;
früh wurde klar, daß weitere Zugeständnisse nötig waren. In
diesem Momente trat an Stelle des Grafen Goluchowski Anton
von Schmerling, ein Liberaler achtundvierziger Angedenkens,
als Berater der Krone ein; und nach seinen Anschauungen
wurde ein neues Patent, vom 26. Februar 1861, erlassen, das
die sogenannte Februarverfassung einführte. Für die Landtage
wurde eine Wahlordnung aufgestellt, die statt der alten Stände
mehr die modernen Interessen, Großgrundbesitz, Industrie,
Handel usw., zu Worte brachte. Diese Landtage wählten dann