Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

398 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
einem berüchtigten Schwarzen Buche eine Proskriptionsliste frei⸗ 
heitlich gesinnter Männer Deutschlands anlegte, verharrte die 
Reaktion noch länger, und ebenso und noch schlimmer in Hessen⸗ 
Darmstadt, wo der Freiherr von Dalwigk herrschte, und in Nassau. 
Aber in Bayern erblühte ein reges inneres Leben unter dem 
freisinnigen König Mar II. (1848-1864); in Baden trat Groß⸗ 
herzog Friedrich 1860 mit einem liberalen Kabinett hervor, in 
dem fich Lamey, Roggenbach und Mathy befanden, und sagte 
sich in einer feierlichen Proklamation von der Reaktionspolitik 
auf kirchlichem und politischem Gebiete los; und auch in 
Württemberg kamen bessere Zeiten. In Hessen, Hannover und 
Anhalt-⸗Dessau forderten die Stände die von der Reaktion be⸗ 
seitigten Verfassungen zurück. Seit langem freiheitlich regiert 
endlich waren die größten thüringischen Staaten, Weimar, 
Coburg⸗Gotha. 
Den entscheidenden Beweis aber für die endgültige Wendung 
zu einer neuen Zeit innerhalb der kleinen deutschen Länder 
lieferte der Verlauf der noch immer schwebenden kurhessischen 
Verfassungsangelegenheit. 
Wir haben die kurhessische Sache in dem Augenblick aus 
den Augen verloren, da nach völliger Niederlage Preußens 
gegenüber den Bestrebungen Hassenpflugs, des Deutschen Bundes 
und Hsterreichs der Kurfürst Friedrich Wilhelm in sein Land 
zurückkehrte, 27. Dezember 18001. Daraufhin hatte der Bundes⸗ 
tag am 27. März 1852 die hessische Verfassung von 1831, an 
der das Land festhielt, für unvereinbar mit den Bundesgesetzen 
erklärt und dem Kurfürsten anheimgegeben, im Einverständnis 
mit den Landständen ein neues Staatsgrundgesetz aufzurichten. 
Der Kurfürst verstand das dahin, daß er am 18. April 1853 
die Grundzüge einer nahezu absolutistischen Verfassung bekannt 
machte und nach einer von ihm ausgeklügelten neuen Wahl⸗ 
ordnung Wahlen zu einem Landtag ausschrieb, dessen Aufgabe 
selbstverständlich die Anerkennung der Grundzüge vom 183. April 
sein sollte. 
mVal. oben S. 130.
	        
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