494 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
zu beweisen suchte und zugleich zu neuen Konferenzen von
Delegierten über die Verfassungsfrage einlud; 2. Februar
1862. Daran schloß sich dann der Entwurf einer Bundes—
reform, wonach das reorganisierte Bundesdirektorium durch eine
Delegiertenversammlung, ausgewählt aus den Vertretungen der
einzelnen Staaten, ergänzt werden sollte: es war der Bruch
des mittlerweile konstitutionell gewordenen OÖsterreichs mit der
bloßen Verneinung der deutschen Frage. Zugleich wurde, um
einen Anfang mit der praktischen Einführung der Reform—
gedanken zu machen, vorgeschlagen, alsbald einen gemeinsamen
Zivilprozeß und ein gemeinsames Obligationenrecht auszuarbeiten
und durch die Delegiertenversammlung durchberaten zu lassen.
Indes Preußen verhielt sich gegenüber diesem Vorgehen sowie
gegenüber einigen daran anknüpfenden Versuchen, den Bundes⸗
tag zu antipreußischen Beschlüssen zu bestimmen, reserviert; im
Herbst 1862 schien sogar die Möglichkeit eines bewaffneten Zu—
sammenstoßes beider deutscher Großmächte nicht ausgeschlossen.
In diesem Augenblicke trat Bismarck in Preußen die Führung
der Geschäfte an. Er hatte damals wohl schwerlich bereits
einen festen Plan oder auch nur bestimmtere Ansichten über den
Weg zur deutschen Einheit, dazu fiel schon das Schwergewicht
seiner Tätigkeit einstweilen viel zu sehr in den inneren Bereich
der preußischen Entwicklung; immerhin aber stand ihm fest, daß
die deutsche Einheit, bei aller Rücksichtnahme auf liberale Ideen
und vielleicht schon demokratische Ideale, unter Preußens
Führung nur durch einen Kampf gegen Osterreich zu erreichen
sein werde. „Jeder andere preußische Krieg vor dem gegen
Osterreich ist die reine Munitionsvergeudung,“ pflegte er zu
sagen. Zunächst aber war er der festen Absicht, den Frieden
zu wahren. Er suchte also ein Einverständnis mit Ästerreich,
so namentlich in einem Gespräche mit dem Grafen Karolyi am
4. Dezember 1862. Allein Österreich verhielt sich ablehnend;
ließ vielmehr jetzt seinen großdeutschen Bundesreformplan durch
die Delegiertenkonferenz zu Ende beraten und legte ihn dem
Bundestage am 22. Januar 1868 zur Beschlußfassung vor.
In Deutschland sah man mit ängstlichster Spannung auf den