Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

III. 
Mit der Darstellung der zuletzt erzählten Ereignisse, An— 
schauungen und Stimmungen wird auch heute noch der Regel 
nach eine Kritik verknüpft. Da führt man wohl aus, daß das 
formale Recht auf seiten des Landtags gewesen sei, das histo— 
rische aber auf seiten des Königs; man begründet dann diese 
Ansicht in längeren Deduktionen und vergißt auch wohl nicht 
zu bemerken, daß, möge man Recht und Unrecht in dieser oder 
jener Weise auf die beiden Parteien verteilen, ihr Konflikt 
unter den gegebenen Umständen und in der gegebenen Zeit 
edenfalls begreiflich, ja notwendig erscheine. 
Gegen derartige Erörterungen ist gewiß nichts einzuwenden. 
Geschichtlich bemerkenswert aber ist, daß sie je länger je mehr 
mit einschläfernder Milde stattfinden, um schließlich dem schon 
heute absehbaren Ende des Verstummens entgegenzugehen. 
Dieser Verlauf findet darin seine Begründung, daß schon heute 
eigentlich niemand mehr für die liberale Problemstellung der 
sechziger Jahre lebendig empfindet. Und diese Erscheinung 
wiederum erklärt sich daraus, daß der heutige subjektivistische 
Demokratismus zu dem Liberalismus des ausgehenden ersten 
subjektivistischen Zeitalters eher eine kritische und ablehnende 
als eine anerkennende Stellung einnimmt — dagegen sehr wohl 
in der Lage ist, das imperialistische, nach Entwicklung äußerer 
Machtstellung vorwärts drängende Moment in der Haltung der 
Regierung zu verstehen, vielleicht sogar zu schätzen. Es ist das 
Moment, das lange hindurch als historisches Recht bezeichnet 
worden ist: das aber nach heutigen Begriffen viel eher als 
demokratisch⸗imperialistisch anzusprechen wäre, als ein Moment, 
in dem sich der König als Vertreter der innersten Bestimmung
	        
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