Erste Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 439
Grunde fatalen Lage: sie erklärten die Unabhängigkeit der
Herzogtümer selbst dann für unmöglich, wenn der dänische König
ihr Souverän werden sollte. Es war eine Antwort, wie sie die
deutschen Mächte eben brauchten: die Antwort unverbesserlichen
Starrsinns.
Den deutschen Mächten blieb jetzt nichts übrig, als die
volle Lostrennung der Herzogtümer von Dänemark zu fordern.
Bismarck zog sofort diese Konsequenz; Hsterreich gegenüber
sprach er sich ferner, in einer Depesche vom 21. Mai, dahin
aus, der künftige Herrscher der Herzogtümer könne auch der
Augustenburger sein, falls er die notwendigen nationalen und
preußischen Garantien gäbe; doch betrachte Preußen die Frage
der Thronfolge noch als offen, werde sie aber jedenfalls immer
nur im Einverständnis mit sterreich zu lösen suchen.
Diesen Plänen gegenüber wollte allerdings Osterreich der
Konferenz den Herzog von Augustenburg sofort vorschlagen:
daß dieser Deutschland und Preußen genehme Politik treiben
müsse, verstehe sich von selbst. Das war nun aber nach
preußischer Ansicht tatsächlich durchaus nicht der Fall. Viel⸗
mehr versuche der Herzog schon seit längerer Zeit in Holstein
ganz eigenmächtig zu regieren; es sei daher schwerlich an—
zunehmen, daß er sich zu einer strengen Militär- und Marine—
konvention mit Preußen, zur Hergabe des Hafens von Kiel
und anderen Forderungen, die Preußen stellen wolle, später be⸗
quemen werde.
Preußen beharrte also auf der Forderung, der Herzog von
Augustenburg dürfe erst genannt werden, nachdem er sich zu
den angegebenen Zugeständnissen gegen Preußen verpflichtet
habe; und es blieb erst recht auf diesem Standpunkt, nachdem
persönliche Verhandlungen Bismarcks mit dem Herzog dessen
Unzugänglichkeit ergeben hatten.
Wahrend diese Differenzen zwischen Hsterreich und Preußen
auftraten und in endlose Schwierigkeiten zu führen drohten,
ergab der Fortgang der Londoner Konferenz noch einmal einen
Ausweg. Dort wurde nämlich am 28. Mai eine weitere Dis—
kussion selbst schon der Frage der Autonomie Schleswig—