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der nicht ohne Risiko war, wofür ein Zins nicht zu umgehen, da ohne
denselben ein solches Darlehen nicht zu erlangen gewesen wäre.
Ganz eigentümlich ist der Anschauung des canonischen Rechts
die Verwerfung des Tauschwertes und alleinige Acceptierung des
Gebrauchswertes als Grundlage des Preises, Es sei allein gerecht
einen Gegenstand nach dem Gebrauchswerte zu bezahlen, nicht aber wie
3ein Wert sich zufällig durch die Konkurrenzverhältnisse gestalte, daher
das Streben nach einer Normierung der Preise durch die Staatsgewalt.
8 86.
Der Beginn der neueren Zeit.
Wiskemann, Darstellung der in Deutschland zur Zeit der Reformation herr-
schenden nationalökonomischen Ansichten. Leipzig 1861.
&. Schmoller, Zur Geschichte der nationalökonomischen Ansichten in Deutsch-
‚and während der Reformationsperiode. Tübing. Zeitschr, 1860.
Frank &G. Ward, Darstellung und Würdigung der Ansichten Luthers vom
Staat und seinen wirtschaftlichen Aufgaben, Jena 1898.
Ludw. Elster, Johann Calvin, in Jahrb, f, Nat.-Oekon. 1878, Ba. XXXI.
Wie nach vielen Richtungen, so ist auch für die Entwickelung
des Wirtschaftslebens das Mittelalter früher geschlossen, als es ge-
wöhnlich angenommen wird: schon mit dem 13. resp. 14. Jahrhundert.
Durch die Ausbildung der Städte und den stärkeren Handelsverkehr
mit dem Orient nach den Kreuzzügen bürgerte sich der (Jeldverkehr
immer mehr ein, und entwickelte sich allmählich die Geldwirtschaft.
Die Erweiterung der individuellen Freiheit innerhalb‘ der städtischen
Mauern, die Entwickelung der Gewerbe unter der Zucht der Zünfte
brachten neues Leben in das gesamte Getriebe und bildeten erst
aine Volkswirtschaft, Durch die Ausbildung der absoluten Monarchie
zuerst in Frankreich gewann die Staatsgewalt neue Aufgaben, die auch
das wirtschaftliche Leben erfaßten. ‚Infolgedessen sehen wir schon in
jener Zeit Männer auftreten, welche die wirtschaftlichen Vorgänge
einer besonderen Untersuchung unterzogen; wie vor allen Thomas
von Aquino im 13, Jahrhundert mit stark ausgesprochenen kommu- National-
nistischen, dann canonistischen Anschauungen, der Franzose Nicolaus ökonomische
Oresmius, der 1382 als Bischof von Lisieux starb und in seinem SS
„Tractatus de mutatione monetarum“ in einer Art Predigt eine Mittelalters
für jene Zeit ganz hervorragende Münztheorie aufstellte, schließlich und zur Re
Gabriel Bielin Württemberg Ende des 15. Jahrhunderts, der gleich- formations-
falls eine sehr einsichtige Untersuchung über das Geldwesen und die zeit.
Preisbildung lieferte, während er in der Beurteilung der Gewerbe noch
auf dem alten canonistischen Standpunkt stand.
Von nachhaltiger Bedeutung sind dann die Vertreter des Huma-
nismus geworden, welche prinzipiell mit den alten Grundanschauungen
brechen und uns damit in die neuere Zeit hinüber leiten. Hier ist vor
allen Desiderius Erasmus (1467—1536) zu nennen, der zuerst der
kanonistischen Auffassung entgegentrat und die Ehre der Arbeit auf
die Fahne schrieb, die er hochhielt. Sein Hauptverdienst ist es, die
Nützlichkeit aller gewerblichen Thätigkeit und die Ehrenhaftigkeit der-
selben ausgesprochen zu haben, wie die Verderblichkeit des Müssig-
gangs sowohl bei Soldaten, wie bei den Mönchen und dem Adel. Die
bisherige Hochschätzung der Armut wird von ihm ebenso angegriffen
wie die Ueberschätzung des Reichtums. Im übrigen zeigt er sich noch
als ein Kind seiner Zeit.