Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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In ihrem Bericht vom I. Juli 1862 stellt diese Kommission 
fest, daß ihr 104 Fälle von Forderungen an den Staatsschatz 
bis zur Höhe von 50 Millionen Dollar zugewiesen worden 
seien und daß sie 17 Millionen Dollar davon als übertrieben 
und betrügerisch ausgeschaltet habe!). In bezug auf Mor- 
gans Anspruch erklärte sie, daß General Fremont nicht das 
Recht gehabt habe, den Kontrakt für die Lieferung der 
Flinten abzuschließen daß sie aber aus der Tatsache, daß 
die Waffen in den Dienst der Armee übergegangen seien, 
eine rechtliche Verpflichtung der Regierung anerkenne. 
Als besten Ausweg aus dem schlimmen Handel bestimmte 
sie, daß Morgan mit 13,31 Dollar für den Karabiner be- 
zahlt werden solle, und sie wies darauf hin, daß selbst bei 
diesem Preise Morgan und Stevens so ständen, daß sie 
49 000 Dollar über den Preis erhielten, für den ihnen von 
den Vereinigten Staaten die Flinten verkauft worden 
waren?). Nach dieser Entscheidung wurden von der Re- 
gierung im ganzen 55 550 Dollar an Morgan gezahlt, was 
nur als Abschlagssumme angenommen wurde. 
Diese Regelung entsprach nicht den Ansprüchen. Das 
ganze Pfund Fleisch wurde verlangt. Eine Klage auf 
Zahlung von weiteren 58 000 Dollar wurde beim Be- 
schwerdehof in Washington eingebracht. Dieses Mal wurde 
der Fall als Simon Stevens gegen die Regierung der Ver- 
einigten Staaten bezeichnet. In der Darlegung des Falles 
vor Gericht wurde Nachdruck auf die Tatsache gelegt, 
daß nach Aussage der Regierung die Karabiner von dem 
von der Regierung beauftragten Artillerieoffizier unter- 
sucht und für unbrauchbar erklärt worden seien. Richter 
Peck sagte, als er die Entscheidung aussprach: „Nach 
einer Vereinbarung zwischen Stevens und einem gewissen 
J. Pierpont Morgan sollte die Zahlungsanweisung für die 
ersten 2500 gelieferten Karabiner auf den Namen Morgan 
ausgestellt werden, was auch geschah; die besagte Anwei- 
sung wurde von dem Artilleriehauptmann der Armee der 
Vereinigten Staaten F. D. Cadwallader unterzeichnet und 
1} Reports of Committees, Second Session, 37. Congress, 1861 bis 1862, Bd. 2, 77. 
2) Ebenda 75, 
3) Court of Claims Report IL g usw.
	        
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