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von dem kläglichen Wehgeschrei der zerstreuten Schar
kleiner, um ihr unbedeutendes Vermögen gebrachter Aktien-
spekulanten widerhallte, kamen die kämpfenden Magnaten
freundschaftlich überein, ein neues Einverständnis zu
arrangieren. Das umstrittene Gebiet sollte hübsch unter
ihnen verteilt werden, und die Angelegenheiten würden sich
in ruhiger Weise befriedigend lösen. Eine „Vereinbarung
vornehmer Männer“, anders ausgedrückt „eine Interessen-
gemeinschaft‘, würde ihre brüderlichen Beziehungen mit-
einander verkitten. Ein solcher Bund würde die Konkurrenz
ersticken und die angenehme Beschäftigung, dem Volke
noch größeren Tribut auszupressen, vereinfachen und er-
weitern.
Wer sollte zum Schiedsrichter gewählt werden? Wer
besaß den gerechten Sinn, um mit der Auswahl der
neuen Leiter der Northern Pacific-Eisenbahn betraut zu
werden? Morgan war der für die Beilegung der Streitig-
keiten erwählte Mann. Für ihn gab es jedoch keine unklare
„Vereinbarung vornehmer Männer‘, wenn man etwas
Besseres an deren Stelle setzen konnte. Er entwarf den Plan
einer ungeheuer großen Besitzgemeinschaft, einer inkorpo-
rierten Genossenschaft, die sowohl an der Great Northern-,
wie an der Northern Pacific-Eisenbahn einen Besitzanspruch
hatte, Daraufhin wurde die „Northern Securities Company“
mit einem Kapital von 400 Millionen Dollar gegründet,
Auf die Ankündigung davon regten sich die Leute im
Nordwesten in heftigem Widerspruch. Wurden sie nicht
schon genügend unterdrückt? Ein so vernichtendes Mono-
pol dürfe nicht gestattet werden, erklärten sie; es würde sie
in absolute Knechtschaft bringen, ein Prozeß müsse an-
gestrengt werden, um es aufzuheben. Die Regierung‘ der
Vereinigten Staaten strengte in der Tat solch einen Prozeß
an und betrieb ihn mit Nachdruck. Warum dieser Prozeß
mit so großer Energie und Geschicklichkeit betrieben wurde,
das ist niemals aufgeklärt worden. Lag es im geheimen
Interesse gewisser mächtiger Magnaten, die „Northern
Securities Company“ aufzulösen? Der oberste Gerichtshof
der Vereinigten Staaten traf die Entscheidung, daß die Ge-
Nossenschaft ungesetzlich sei. Aber — und diese „Aber“