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kommen immer dazwischen — obgleich die Gesellschaft sich
formell und schicklich auflöste, blieb das Prinzip, nach
welchem sie sich gebildet hatte, praktisch in Kraft vermöge
siner neuen „Vereinbarung vornehmer Männer“. Der
gerichtliche Erlaß war eine Sache; seine Durchsetzung
gegenüber dem Kern der Angelegenheit eine ganz andere.
Aber die Auflösung war der Form nach durchgebracht
worden, und damit’ hielt man das Gesetz für befriedigt.
So war diese von der Mittelklasse als eine entscheidende
Niederlage der Truste froh begrüßte Entscheidung schließ-
lich nur leere Phrase. Gerade während diese Gegner der
Truste den obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten
freudig als „das Bollwerk der Wirtschaftsfreiheit‘“ priesen,
veranlaßten die Truste den Kongreß, ein Gesetz zu er-
lassen, das die Hauptstütze, auf die sich die Mittelklasse in
ihrem Kampf mit den großen zentralisierten Korporatio-
nen verlassen hatte, umstieß.
Mehr als ein Jahrzehnt lang sahen sich die Organisatoren
von Trusten einem Bundesgesetz gegenüber, das.Geldstrafen
oder Gefangenschaft oder beides beim Nachweis irgend-
einer Tätigkeit zur Beschränkung des Handels vorschrieb,
Keiner von ihnen war ins Gefängnis gewandert; auch war,
da sie den ganzen Regierungsbetrieb beherrschten, keine
Aussicht vorhanden, daß jemand von solch einer Strafe
heimgesucht werden würde. Aber diese Gefängnisklausel
war ein beständiges Ärgernis; warum sollte sie in den
Gesetzbüchern bleiben, wenn man sie leicht auslöschen
zxonnte? Und warum sollte man nicht bestimmte Be-
teiligte für immun erklären? Gegen eine einzelne Bestim-
mung, die im Falle des Nachweises eine Geldstrafe fest-
setzte, hatten die Magnaten durchaus nichts einzuwenden.
Sie würde den Anschein erwecken, daß man sich dem Volks-
empfinden unterwerfe, und könnte wohl gleichzeitig von
denen, gegen die sie gerichtet war, scherzhaft aufgefaßt
werden. Wenn Trustmagnaten durch ungesetzliche Hand-
lungen ungeheure Summen einheimsten, was hatte dann
eine Geldstrafe von einigen Tausend Dollar zu bedeuten ?
Sie war zu unbedeutend, um sich darüber zu beunruhigen.
Außerdem, selbst wenn in einem außerordentlichen Falle