Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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anlagen zusammenzuschließen, aber von denen, die außer- 
halb blieben, dienten viele große Werke, die mit ihr ver- 
bündet waren, zweifellos nur dazu, einen wohlüberlegten 
Schein von Konkurrenz hervorzurufen. Andere gab es von 
„unabhängiger“ Art, Fabrikanlagen, die dem Trust feind- 
lich gesinnt und eifrig darauf bedacht waren, mit ihm zu 
konkurrieren. Aus Gründen, die weiterhin in diesem Kapitel 
dargelegt werden sollen, fürchtete der Stahltrust die meisten 
7on diesen nicht. 
Konflikt mit Carnegie 
Der Brücken- und der Röhrentrust, die zum großen Teil 
Morgan gehörten?), gingen mit dem Plan um, gewisse Halb- 
fabrikate selbst herzustellen. Da die Carnegie-Werke durch 
deren Herstellung und Vertrieb blühten, war diese Nach- 
richt für Carnegie von folgenschwerer Bedeutung. Er tat 
sofort Schritte, um Gleiches mit Gleichem zu vergelten. 
Aber wie konnte er es erfolgreich tun? Welche Art Gegen- 
maßregel würde am schnellsten und wirksamsten sein? Car- 
negie war in Erfahrung mit Handelsmachenschaften hart 
geworden; er war nicht der Magnat, der erst lernen mußte, 
wie man einen Konkurrenten an seinem empfindlichsten 
Punkte trifft. Es verbreitete sich die Nachricht, er beabsich- 
:ige, das Brücken- und Röhrengeschäft aufzunehmen. Das 
war eine Ankündigung, über die Morgan nachsinnen und 
1) Beweise für die Art, wie die im Brückentrust vereinigten Gesellschaften 
verfuhren, kamen im Jahre 1910 ans Licht und riefen einen großen öffentlichen 
Skandal hervor. Staatssenator Conger und andere Zeugen sagten vor dem als Kom- 
mission zur Untersuchung der ganzen Sache fungierenden Staatssenat von New York 
aus, daß im Jahre 1901 eine Bestechungssumme von 6000 Dollar unter drei einfluß- 
reiche Mitglieder des Repräsentantenhauses verteilt worden sei, um die Ungültig- 
keitserklärung eines Gesetzes herbeizuführen, das für unvorteilhaft für die Interessen 
des Brückentrusts angesehen wurde. J. P. Allds, der zur Zeit, als die Anklagen er- 
hoben wurden, Präsident des Senates war, gehörte zu den Angeklagten. Der Senat 
erklärte ihn für schuldig. Die Enthüllungen vor dieser Kommission im Februar und 
März 1910 waren von solcher Art, daß man allgemein annahm, daß sie die ungeheuer 
großen und beständigen Bestechungen der gesetzgebenden Körperschaften durch 
Korporationen aller Art nur schwach andeuteten. Diese Annahme wurde durch 
die Tatsache gerechtfertigt, daß bei beiden Häusern der gesetzgebenden Körper- 
schaften eingereichte Vorschläge zu einer umfassenden Selbstuntersuchung zuerst 
iberstimmt wurden.
	        
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