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protokoll, „eilte der behördliche Verwalter auf Veranlas-
sung von Mr. George Stephen und andern großen Obliga-
tonsinhabern (James J. Hill, A. Donald Smith und
Norman W. Kittson) vor Gericht und erlangte am 18. April
1878 eine Verfügung, die ihm die Berechtigung erteilte,
Schuldverschreibungen zur Vollendung der Verlängerungs-
strecken auszugeben 1)“,
Mit gerichtlicher Vollmacht baute Farley mit den
von der Hill-Stephen-Vereinigung vorgestreckten Kapi-
talien einhundertfünfundzwanzig Meilen Eisenbahnstrecke
bei 1016 300 Dollar Gesamtkosten. Diese Verlängerung
schaffte eine zusammenhängende Eisenbahnverbindung
zwischen St. Paul und dem kanadischen Eisenbahnnetz
in Manitoba.
Nur noch eine Sache war nötig, um die ganze Eisenbahn-
linie aus der Oberaufsicht des Gerichtshofes in unbe-
schränkten privaten Besitz zu bekommen. Dies war ein
Erlaß, der die Hypotheken für verfallen erklärte. Am
11. April 1879 wurde eine endgültige Verfügung, die dieser.
Verfall aussprach, erlassen, und am 14. Juni 1879 wurde die
Bahn an die St. Paul, Minneapolis und Manitoba-Eisenbahn-
gesellschaft verkauft. Diese Gesellschaft hatten Hill und
seine Verbündeten einen Monat vorher zu dem ausdrück-
lichen Zwecke gegründet, die in Konkurs geratene Linie
aufzukaufen. Die Gesamtkosten für die Hauptlinien und
die Erweiterungen der St. Paul and Pacific in beiden Ab-
teilungen betrugen 6 780 000 Dollar. Aber die Hill-Clique
war nicht genötigt, diese Summe bar zu zahlen. Es wurde
ihr gestattet, Schuldverschreibungen des behördlichen Ver-
walters und Obligationen als Bezahlung für den Kaufpreis
anzubringen.
Vorteilhafter Kauf
Farley sagte später, daß die so für 6 780 000 Dollar ver-
kaufte Eisenbahn wenigstens 15 Millionen Dollar wert
war, und gab damit seine verbrecherische Mitschuld zu,
"y John Kennedy et al. vs. The St. Paul and Pacific Railroad Company et alı,
Dillon’s Ciruit Court Reports, 1879—1880, 5, 527,