Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

650 — 
protokoll, „eilte der behördliche Verwalter auf Veranlas- 
sung von Mr. George Stephen und andern großen Obliga- 
tonsinhabern (James J. Hill, A. Donald Smith und 
Norman W. Kittson) vor Gericht und erlangte am 18. April 
1878 eine Verfügung, die ihm die Berechtigung erteilte, 
Schuldverschreibungen zur Vollendung der Verlängerungs- 
strecken auszugeben 1)“, 
Mit gerichtlicher Vollmacht baute Farley mit den 
von der Hill-Stephen-Vereinigung vorgestreckten Kapi- 
talien einhundertfünfundzwanzig Meilen Eisenbahnstrecke 
bei 1016 300 Dollar Gesamtkosten. Diese Verlängerung 
schaffte eine zusammenhängende Eisenbahnverbindung 
zwischen St. Paul und dem kanadischen Eisenbahnnetz 
in Manitoba. 
Nur noch eine Sache war nötig, um die ganze Eisenbahn- 
linie aus der Oberaufsicht des Gerichtshofes in unbe- 
schränkten privaten Besitz zu bekommen. Dies war ein 
Erlaß, der die Hypotheken für verfallen erklärte. Am 
11. April 1879 wurde eine endgültige Verfügung, die dieser. 
Verfall aussprach, erlassen, und am 14. Juni 1879 wurde die 
Bahn an die St. Paul, Minneapolis und Manitoba-Eisenbahn- 
gesellschaft verkauft. Diese Gesellschaft hatten Hill und 
seine Verbündeten einen Monat vorher zu dem ausdrück- 
lichen Zwecke gegründet, die in Konkurs geratene Linie 
aufzukaufen. Die Gesamtkosten für die Hauptlinien und 
die Erweiterungen der St. Paul and Pacific in beiden Ab- 
teilungen betrugen 6 780 000 Dollar. Aber die Hill-Clique 
war nicht genötigt, diese Summe bar zu zahlen. Es wurde 
ihr gestattet, Schuldverschreibungen des behördlichen Ver- 
walters und Obligationen als Bezahlung für den Kaufpreis 
anzubringen. 
Vorteilhafter Kauf 
Farley sagte später, daß die so für 6 780 000 Dollar ver- 
kaufte Eisenbahn wenigstens 15 Millionen Dollar wert 
war, und gab damit seine verbrecherische Mitschuld zu, 
"y John Kennedy et al. vs. The St. Paul and Pacific Railroad Company et alı, 
Dillon’s Ciruit Court Reports, 1879—1880, 5, 527,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.