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protokoll, „eilte der behördliche Verwalter auf Veranlassung
von Mr. George Stephen und andern großen Obligatonsinhabern
(James J. Hill, A. Donald Smith und
Norman W. Kittson) vor Gericht und erlangte am 18. April
1878 eine Verfügung, die ihm die Berechtigung erteilte,
Schuldverschreibungen zur Vollendung der Verlängerungsstrecken
auszugeben 1)“,
Mit gerichtlicher Vollmacht baute Farley mit den
von der Hill-Stephen-Vereinigung vorgestreckten Kapitalien
einhundertfünfundzwanzig Meilen Eisenbahnstrecke
bei 1016 300 Dollar Gesamtkosten. Diese Verlängerung
schaffte eine zusammenhängende Eisenbahnverbindung
zwischen St. Paul und dem kanadischen Eisenbahnnetz
in Manitoba.
Nur noch eine Sache war nötig, um die ganze Eisenbahnlinie
aus der Oberaufsicht des Gerichtshofes in unbeschränkten
privaten Besitz zu bekommen. Dies war ein
Erlaß, der die Hypotheken für verfallen erklärte. Am
11. April 1879 wurde eine endgültige Verfügung, die dieser.
Verfall aussprach, erlassen, und am 14. Juni 1879 wurde die
Bahn an die St. Paul, Minneapolis und Manitoba-Eisenbahngesellschaft
verkauft. Diese Gesellschaft hatten Hill und
seine Verbündeten einen Monat vorher zu dem ausdrücklichen
Zwecke gegründet, die in Konkurs geratene Linie
aufzukaufen. Die Gesamtkosten für die Hauptlinien und
die Erweiterungen der St. Paul and Pacific in beiden Abteilungen
betrugen 6 780 000 Dollar. Aber die Hill-Clique
war nicht genötigt, diese Summe bar zu zahlen. Es wurde
ihr gestattet, Schuldverschreibungen des behördlichen Verwalters
und Obligationen als Bezahlung für den Kaufpreis
anzubringen.
Vorteilhafter Kauf
Farley sagte später, daß die so für 6 780 000 Dollar verkaufte
Eisenbahn wenigstens 15 Millionen Dollar wert
war, und gab damit seine verbrecherische Mitschuld zu,
"y John Kennedy et al. vs. The St. Paul and Pacific Railroad Company et alı,
Dillon’s Ciruit Court Reports, 1879—1880, 5, 527,