Full text : Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

650 —

protokoll, „eilte der behördliche Verwalter auf Veranlassung
 von Mr. George Stephen und andern großen Obligatonsinhabern
 (James J. Hill, A. Donald Smith und
Norman W. Kittson) vor Gericht und erlangte am 18. April
1878 eine Verfügung, die ihm die Berechtigung erteilte,
Schuldverschreibungen zur Vollendung der Verlängerungsstrecken
 auszugeben 1)“,
Mit gerichtlicher Vollmacht baute Farley mit den
von der Hill-Stephen-Vereinigung vorgestreckten Kapitalien
 einhundertfünfundzwanzig Meilen Eisenbahnstrecke
bei 1016 300 Dollar Gesamtkosten. Diese Verlängerung
schaffte eine zusammenhängende Eisenbahnverbindung
zwischen St. Paul und dem kanadischen Eisenbahnnetz
in Manitoba.
Nur noch eine Sache war nötig, um die ganze Eisenbahnlinie
 aus der Oberaufsicht des Gerichtshofes in unbeschränkten
 privaten Besitz zu bekommen. Dies war ein
Erlaß, der die Hypotheken für verfallen erklärte. Am
11. April 1879 wurde eine endgültige Verfügung, die dieser.
Verfall aussprach, erlassen, und am 14. Juni 1879 wurde die
Bahn an die St. Paul, Minneapolis und Manitoba-Eisenbahngesellschaft
 verkauft. Diese Gesellschaft hatten Hill und
seine Verbündeten einen Monat vorher zu dem ausdrücklichen
 Zwecke gegründet, die in Konkurs geratene Linie
aufzukaufen. Die Gesamtkosten für die Hauptlinien und
die Erweiterungen der St. Paul and Pacific in beiden Abteilungen
 betrugen 6 780 000 Dollar. Aber die Hill-Clique
war nicht genötigt, diese Summe bar zu zahlen. Es wurde
ihr gestattet, Schuldverschreibungen des behördlichen Verwalters
 und Obligationen als Bezahlung für den Kaufpreis
anzubringen.

Vorteilhafter Kauf

Farley sagte später, daß die so für 6 780 000 Dollar verkaufte
 Eisenbahn wenigstens 15 Millionen Dollar wert
war, und gab damit seine verbrecherische Mitschuld zu,
"y John Kennedy et al. vs. The St. Paul and Pacific Railroad Company et alı,
Dillon’s Ciruit Court Reports, 1879—1880, 5, 527,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.