Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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erstrecke, Der Kongreß, der diese Korporation ins Leben 
rief, gab ihr eine Hälfte der Ländereien in diesen Grenzen, 
schloß dabei aber sorgfältig alles Mineralland aus und be- 
tonte diesen Ausschluß von der Landbewilligung dadurch, 
daß er der Gesellschaft für solche Ländereien, die sich 
möglicherweise als mineralisch erweisen sollten, Entschädi- 
zung gewährte. Bis dahin war nur wenig geschürft worden; 
man wußte sehr wenig von der Beschaffenheit dieser Län- 
dereien. Alle Entdeckungen von Mineralland mußten noch 
erst gemacht, die Gruben auf ihm erschlossen und diese 
schließlich von der Landbewilligung der Gesellschaft ab- 
zesondert und die Gesellschaft dafür mit anderem nicht- 
mineralischen Lande entschädigt werden. 
„Nichts könnte einfacher erscheinen als die Tatsache, 
daß der Ausschluß zu der Landbewilligung gehörte und 
sinen Teil von ihr bildete und daß spätere Erforschung, 
Vermessung und Feststellung notwendig sein würde, um 
das nichtmineralische Land, das Eigentum der Gesell- 
schaft werden würde, und das mineralische Land, das reser- 
viert bleiben sollte, um nach den Bergwerksgesetzen der 
Vereinigten Staaten dem Schürfer und dem Bergmann 
immer offen zu stehen, zu bestimmen. 
„Hätte die Bahn ebensoschnell genau abgesteckt und durch 
das Land gebaut werden können, wie das Privilegium beim 
Kongreß durchgebracht wurde, so würde es der Zukunft 
überlassen geblieben sein, den Charakter des Landes dar- 
zutun; und hätte die Gesellschaft damals auf Grund einer 
fertigen Bahnlinie das ganze vermessene und unvermessene, 
unerforschte und bergbaulich ununtersuchte Land bean- 
sprucht, so würde diese Gesellschaft einfach alles bekommen 
haben; denn die Entdeckungen von Mineralien sind alle erst 
späterhin gemacht worden. Erst später wurde der dreiste 
Anspruch erhoben, daß Gebiete, die damals oder an einem 
bestimmten Datum nicht als mineralisch bekannt waren, 
deshalb nicht-mineralisch seien und infolgedessen an die 
Gesellschaft übergingen.‘“1) 
Der Kommissar für Mineralland Maginnis behandelte 
!) Annual Report of the Mineral Land Commissioner for the State of Montana, 
or the Year Ending November 30, 1891. Helena, Montana, 1892, 3—4,
	        
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