IX. MARKTORGANISATIONEN 285
für 100 kg, Schluß 3 t)!?). Die Regulierung der Kassa- und Termin-
geschäfte in Wertpapieren besorgt das mit einer Effekten-Giro-
abteilung verbundene Liquidationsbureau der Liquidations-Casse in
Hamburg, A. G. Dieses garantiert auch die Erfüllung der Effekten-
zeitgeschäfte ähnlich wie in Berlin und verbürgt den Kontrahenten
der Warentermingeschäfte die ordnungsmäßige Erfüllung nach Maß-
gabe der bestehenden Regulative.
Die „Bremer Baumwollbörse‘“ ist ein Verein von Baum-
wollhändlern und -verarbeitern mit den Rechten einer juristischen
Person, der „die Wahrung und Förderung der Interessen aller im
deutschen Baumwollhandel und an der deutschen Baumwollindustrie
Beteiligten, insbesondere durch Hebung des Bremer Baumwoll-
marktes‘““ zum Zwecke hat. Tatsächlich ist dieser Verein, dem
auch das großartige Gebäude der „Bremer Baumwollbörse‘“ gehört,
ein Verband der Baumwollinteressenten Deutschlands, Österreichs
und der Schweiz, der Geschäftsbedingungen für den Handel in
Baumwolle aufstellt, täglich Preisnotizen aushängt und regelmäßige
Wochenberichte über den Import, die Preisnotierungen, sichtbaren
Vorräte und Statistiken über fremde Märkte veröffentlicht. Auch
stellt die Bremer Baumwollbörse Standards nach dem Liverpooler
Muster auf und unterhält das „Baumwollprobenzimmer‘, das durch
hiezu bestellte, beeidete Klassierer das ordnungsmäßige Zurecht-
machen (dressing) der Muster sowie das Klassieren (nach Standards)
und die Abschätzung (Preisunterschied für Klassendifferenzen bzw.
Qualitätsabweichungen) gegen bestimmte Gebühren besorgt (siche
auch Börseschiedsgerichte). — An der Baumwollbörse, die nach
New York und Liverpool die bedeutendste ist, werden nordameri-
kanische, ostindische und andere Provenienzen gehandelt. Außerdem
besteht ein Termingeschäft nach den offiziellen Standards der Union
(s. dort) mit der Basis middling, nichts unter low middling ;
Schlußeinheit 11.340 kg in zirka 50 Ballen. Notierung vorläufig
noch in Cents für 1 1b. Die Abwicklung der Termingeschäfte besorgt
die Bremer Liquidationskasse A.-G., die von jedem Kontrahenten
einen Einschuß von mindestens 5% des Vertragswertes, bei Preis-
schwankungen einen entsprechenden Nachschuß einfordert.
Die Mannheimer Börse besteht aus einer Effektenhbörse und
aus der Produktenbörse; an dieser ist ein Zeithandel (handelsrecht-
liches Lieferungsgeschäft) in Getreide (Weizen, Roggen, Hafer und
Mais) zugelassen, für den ähnliche Geschäftsbedingungen wie in
Berlin gelten. Mannheim ist der Mittelpunkt des süddeutschen Ge-
12) Eine ausführliche Sammlung aller Handelsbestimmungen der Ham-
burger Börse enthält das „Hamburgische Börsenhandbuch‘“ von Dr. Leuck-
feld und Dr. Mathies, 10. Aufl., Hamburg 1927.
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