Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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zegen den ausdrücklichen Bedingungen der Verpfändung 
für die Hauptlinie verwandt werden sollte*). 
Was geschah mit den in Holland aufgebrachten 8 Millio- 
nen Dollar? Diese Summe, welche, wie die Entleiher den 
Holländern feierlich zuschworen, ausschließlich für den Bau 
der Erweiterungsstrecken verwendet werden sollte, wurde 
sofort auf verschiedene Art in räuberischer Weise verteilt. 
Ungefähr 3 Millionen Dollar davon wurden betrügerischer- 
weise der Vervollständigung der Hauptlinie zugewandt; 
große Summen wurden schnell beiseite gebracht, um die 
Zinsen für die Aktien der Hauptlinie zu bezahlen, und wo- 
für wurden die anderen Millionen verwendet? Für den An- 
kauf von Eisenmaterial und die Bezahlung der Bauunter- 
nehmer auf der Erweiterungsstrecke. Und wer verkaufte 
das Eisen? Die Gesellschaft der Ersten Abteilung. Das 
Verfahren war einfach; Sage usw. verkauften die Schienen 
an sich selbst und verrechneten den Betrag gegen das von 
den holländischen Kapitalisten vorgestreckte Geld?). 
Das waren in der Tat heitere Zeiten kühnen Diebstahls; 
die Räuberei war so umfassend und weitgriffig, daß sehr 
natürlich die Erste Abteilung, deren Schatz ebenso rasch 
geplündert wie gefüllt war, sich im Jahre 1872 für insolvent 
erklärte. In weniger als einem Jahre waren 8 Millionen 
Dollar „verkrümelt‘“; oder, wir wollen lieber sagen, zu- 
sammengebracht worden, denn der größte Teil davon ging 
in die Taschen weniger Leute und blieb dort. Und das war 
noch nicht alles. Als die Erste Abteilung im Oktober 1872 
die Arbeit einstellte, schuldete sie ihren Unternehmern 
— untergeordneten Firmen, die wirklich die Bauarbeit aus- 
führten — ungefähr 700 000 Dollar, obgleich sie später 
diese Schuld dadurch, daß sie einen Teil in Eisenlieferungen 
zahlte, auf 500 000 Dollar herabsetzte. Sie stöhnte auch 
unter großen schwebenden Schulden, und ihre Zinskupons- 
zahlungen waren, wegen Protesteinlegung, gerichtlich zu- 
rückgehalten. 
1) In seiner trockenen Ausdrucksweise teilt der Gerichtshof die "Tatsachen 
folgendermaßen mit: „Aber dieser Teil des Planes, die Absicht einer Verwendung 
sines Teiles der besagten Erträge für die Hauptlinie, wurde nicht veröffentlicht oder 
den Personen bekannt gemacht, die besagte Aktien später kauften.“ Dillon 5, 459. 
2) Dillon’s Circuit Court Reports, 1879—1880, 5, 451—459.
	        
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