Full text: Die Reichseisenbahnen

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Ein solches Verfahren wäre aber nur scheinbar einfach. Es schafft 
nicht nur den unerwünschten Zustand, daß das Reich die Eisenbahnen 
verwaltet» während die Ergebnisse auf Rechnung der Einzelstaaten gehen, 
das Reich also sozusagen aus fremder Tasche wirtschaftet, 
sodann läßt es die Frage offen, ob das Reich nicht an den Ergebnissen 
der Reichsverwaltung mit zu beteiligen ist. 
Die Beteiligung des Reiches würde sich wahrscheinlich 
schon mit Rücksicht aus die erheblichen Zuschüsse als notwendig erweisen, 
die das Reich früher für Eisenbahnen von strategischer Bedeutung ge 
leistet hat. Ähnliche Zuschüsse, wenn auch nicht für militärische Zwecke, 
werden aber auch in Zukunft kaum zu vermeiden sein. Ob das Reich 
für seine Zuschüsse zu den Kriegsverlusten, namentlich für Auffüllung 
des Fuhrparks, eine Beteiligung verlangen kann, fei hierbei dahingestellt. 
Endlich bietet in der Gemeinschaflsform die Frage der F o r t - 
fchreibung der Beteiligungsziffern stets besondere 
Schwierigkeiten. Denn die eingebrachten Eisenbahnnetze sind natürlich 
keine unveränderlichen Größen. Sie müssen ausgebaut und in jeder 
Richtung fortentwickelt werden. Hierbei laufen aber die Bedürfnisse des 
großen Durchgangsverkehrs nicht immer gleich mit den Anforderungen, 
die der Binnenverkehr der einzelnen Netze stellt. Daraus ergeben sich 
widerstreitende Interessen bei der Frage der Kostendeckung. Indessen 
würde ein näheres Eingehen auf diese verwickelten Fragen hier zu weit 
führen. 
Eine Sanierungsaktion ist allerdings auch beim Ankauf unver 
meidlich. Sie erfolgt hierbei, wenn man den Ertragswert zugrunde legt, 
durch feine Bemessung. Es sind aber auch andere Verfahren denkbar. 
So könnte man von dem nach Vornahme bestimmter Abschreibungen 
festgestellten Buchwert ausgehen, indem man ein gewisses Normal 
maß der Abschreibungen annimmt. Ein solches Normalmaß würde sich 
etwa in der Abschreibungspolitik der preußischen Staatsbahnen dar 
bieten. Betrachtet man hier als abgeschriebenes Anlagekapital das, was 
die preußische Staatsbahnverwaltung aus ihren eigenen Betriebsüber 
schüssen wieder in das eigene Unternehmen hineingesteckt hat, läßt man 
also die Ablieferungen an die allgemeine Staatskasse außer Ansatz, so 
würde sich als Normalmaß der Abschreibung nach den Zahlen der An 
lage II ein reichliches Drittel des Anlagekapitals ergeben. Das so weit 
abgeschriebene Kapital wäre vom Reich zu bezahlen. Soweit die Eisen 
bahnschulden diesen Betrag übersteigen, blieben sie den Bundesstaaten 
zur Last. 
Dieses System würde natürlich in den einzelnen Staaten sehr ver 
schieden wirken. Für Preußen würde es den Verzicht auf die beträcht 
lichen Zuschüsse bedeuten, die es früher aus den Eisenbahnen für all 
gemeine Staatszwecke gezogen hat. Diejenigen Staaten, die trotz mäßiger
	        
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