Deutsche und Undeutsche Krämer.
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abgerichtenn perseien halber noch ferner Spaltung furvallen
würden oder die von einigem theill zu vermeintem \ ortheill gedeutet
Werden mochten, das die parte allewegen deszen ferner erklerungk
beim erbarn rathe suchen unnd sich entscheiden laszen, sollen ein
erbar rath auch einsmals dieser sachen unnd deshalben vielvaltigen
^nlaufifens verschönet sein wollen unnd derwegen eines \or all
dem herrnn chemmerern aufferlegt unnd bevolen den untenbenanten
^bermalsz furgevallenen streitigen articullen billige masze zugegeben
^"nd durch eine richtige erklerungk allen miszverstant hmwegk-
"ureümen, demselben zufolge wollen gemelte herrnn chemmere
^rstlichen denn pünct der hoede dermaszen corngiret haben, das
Unteultischen kramern die hoede alleine frei sein sollenn, so
Unteul t Ischen vonn alters getragen oder noch tragen, arvjn
doszyn ehemals neun marck gegolten, itz aber zu 1^5,
'8 marck gelden mochtenn, unnd da dieselbenn hernachmalsz ent-
"nieder geringer oder tewrer würden, sollen sie ihnen den Un-
^^^It]schen gleichwoll darmit unbenomen sein.
Den articüll aber der kauffzartenmeszer erachten die herrnn
"■emmerer, was in dem vonn den gürtelernn gesucht unnd gebetten
der billigkeit gemesz, als nemblich das den nteult|scien
'''■•‘niern je unnd allewege funff zartte frei sein sollen, unn< < a
Kkich in den im abscheide funflf specillrten perseien ein oder mehr
oder abgehen würden, soll auf ihr der l'n.eu|tlschen an-
'«Chen von den herrn kemmernn an statt des abgegangenen persels
ander gleicher wertt nach billigkeit idoch m l’C'wesen i er
l'caltlschen kramer verordnet werden, unnd sollen solche die l n-
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