199
Das „„Kredit“system wurde allmählich von der Regie-
rung aufgegeben, aber das Auktionssystem wurde noch jahr-
zehntelang beibehalten. 1847 verkaufte die Regierung noch
große Gebiete für 1,25 Dollar pro Morgen, nominell an
Ansiedler, tatsächlich aber an kapitalistische Spekulanten.
Mehr als zwei Millionen Morgen sind lange Zeit hindurch
alljährlich verkauft worden. Die Kommission für Staatsland
enthüllte 1847 in einem Bericht, wie der größte Teil der
Ländereien von Kapitalisten aufgekauft wurde. Es wurde
der Fall aus dem Bezirk Milwaukee angeführt, wo bis 1847,
obwohl 6441 Landverkäufe vollzogen worden waren, doch
nur vierzig tatsächliche Ansiedler vorhanden waren. „Dies
beweist deutlich,‘ betont die Kommission, „daß diejenigen,
die das Land als Ansiedler erworben haben, entweder
Werkzeuge der Spekulanten sind, um diesen die besten
Ländereien zu sichern, .... oder die Erwerbung ist ledig-
lich eine Spekulation auf den Wiederverkauf?).“
Die Politik, ungeheure Terrains an Gesellschaften zu
geben, wurde zum Vorteil der Kanal- und Eisenbahngesell-
schaften wieder aufgenommen. Die erste Eisenbahngesell-
schaft, welcher der Kongreß Terrain bewilligte, war die
Illinois-Central-Gesellschaft, 1850. Sie bekam 2 595 053
Morgen in Illinois geschenkt. Wirkliche Ansiedler mußten
der Gesellschaft 5—15 Dollar pro Morgen bezahlen.
Große Areale, welche die Regierung von den Indianer-
stämmen gekauft hatte, gingen plötzlich durch Regie-
rungserlaß in den Besitz von Kanal- oder Eisenbahn-
gesellschaften über. Aus Kongreßakten vom Jahre 1840
(Senate Document No. 616) ging hervor, daß seit der
Begründung der Bundesregierung bis 1839 die Indianer-
stämme der Regierung insgesamt 442 866 370 Morgen abge-
treten hätten. Die Indianerstämme wurden durch ander-
weitige Landüberweisungen, sowie mit Geld oder Waren
bezahlt. Für diese 442 866 370 Morgen bekamen sie im Aus-
tausch Land im Werte von 53 757 400 Dollar und Geld und
Waren im Betrage von 31 333 403 Dollar.
1) Reports of Kommittees, First Session, Thirtieth Congress, 1847—1848,
Bd. 3, No. 732, 5. 6.