Full text : Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

— 203

Betrügerische Erlangung der Schenkungen

Viele der Kanalgesellschaften, die von der Regierung so
freigebig mit großem Landbesitz ausgestattet wurden, machten
 nur schwache Versuche, Kanäle zu bauen. Einige von
ihnen aber betrogen die Regierung um unschätzbar wertvolle
 Erzlager, die in. die ursprünglichen Verleihungen
keineswegs eingeschlossen waren.
In seinem Jahresbericht von 1885 führte Commissioner
Sparks vom General-Land-Office (House Executive Documents
 1885 bis 1886, Bd. 2), an, daß 1885 der Portage-Lake-,„Kanal‘“
 ein wertloser Graben und ein völliger
Schwindel war. Was hatte die Gesellschaft mit ihrem großen
Landbesitz gemacht? Anstatt das Terrain im Sinne des
Kongresses zu verwenden, hatte sie durch betrügerische
Vermessungen und zweifellos durch Beamtenbestechung
bewirkt, daß wenigstens 100 000 Morgen ihres Besitzes aus
den reichsten Kupferlagern Wisconsins bestanden.
Die ursprünglich vom Kongreß bewilligten Schenkungen
sollten sich auf Sumpfland erstrecken, d.h. auf Terrain,
das für landwirtschaftliche Ausnutzung nicht sonderlich
geeignet war, für andere Zwecke aber einen gewissen
Wert hatte. Erzhaltige Böden wurden ausdrücklich ausgeschlossen.
 So lautete das Gesetz: in der Praxis wurde
wesentlich anders verfahren. Mit welcher Leichtigkeit die
Kapitalisten die Vermessung der wertvollsten Erz-, Weide-,
Acker- und Waldländereien als Sumpfland durchsetzten,
ist in diesem Werke an späterer Stelle geschildert.
Die oben erwähnten gestohlenen Kupferlager erhielt
die Regierung nie wieder, noch wurde überhaupt ein Versuch
 gemacht, sie einzuziehen. Sie bilden heute einen Teil
der großen Kupferminen des Kupfertrusts und gehören
der Standard-Oil-Company.
Auch die St. Marys Fall-Canal-Company unterschlug
große "Terrains mit reichen Kupferlagern. Dieser Fall
wurde in verschiedenen amtlichen Berichten aufgedeckt,
vor allem auch durch den Prozeß Chandler kontra Calumet-
 and Hecla-Mining-Company (U. S. Reports,
Bd. 149, S. 79—95). In diesem Prozeß wurde festgestellt,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.