193
1874 wieder aufgenommen wurde, und in demselben Jahre wurden die
in Umlauf befindlichen Noten unter‘ 50 Fres. eingelöst. Die Noten
haben von dem Kriege her die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungs-
mittel behalten. Die ursprüngliche Organisation hat sich in der Haupt-
sache bis auf die Gegenwart erhalten, wonach die Hauptleitung in
der Hand der von der Regierung ernannten Gouverneure und des
Direktionsrates liegt, der von der Generalversammlung der Aktionäre
gewählt wird. Drei derselben müssen aus den Generalzahlmeistern der
Finanzen, 5 andere, sowie die Censoren aus dem Industriellen- und
Kaufmannsstande gewählt werden.
Die Leitung der französischen Bank hat sich in dem letzten Jahr-
hundert in hohem Maße bewährt, und namentlich während des deutsch-
französischen Krieges sich allgemeine Anerkennung erworben.
Wir geben in dem Folgenden als Beispiel eine Uebersicht über
den Geschäftsstand der hauptsächlichsten Banken, um einen Anhalt
zur Beurteilung der Zahlenverhältnisse zu gewähren.
/Siehe Tabelle SS. 194.)
Kapitel VIL
Das Börsenwesen.
8 65.
Die Börse.
Kautsch, Allgemeines Börsenbuch. Stuttgart 1874,
7. Cohn, Die Börse, in Virchows und Holtzendorffs Sammlung, Jahrgang IT,
F. Struck, Dıe Effektenbörse. Leipzig 1881.
Wiedenfeld, Die Börse in ihren wirtschaftlichen Funktionen und ihrer recht-
jichen Gestaltung vor und unter dem Börsengesetze 1898.
Art. Börsenwesen von Ehrenberg im Handw. d. Staatsw., 2. Aufl.
Die Börse nennt man den Ort eines größeren Marktplatzes, wo
sich zu bestimmten Zeiten die Geschäftsleute gewisser Branchen und
Handelsvermittler regelmäßig vereinigen, um nach einer vereinbarten
Börsenordnung Geschäfte abzuschließen und nach den gezahlten Preisen
die durchschnittlichen Tagespreise aufzustellen. Bald bilden sie private
Vereinigungen wie in England und Amerika, bald sind sie öffentliche,
vom Staate koncessionierte Institute, die unter Staatsaufsicht stehen,
mit vom Staate genehmigten Statuten, den Börsenordnungen, wie
meistens auf dem europäischen Kontinent. Im Gegensatz zum Markt-
verkehr werden an der Börse die Geschäfte über bestimmte Mengen
einer Gattung abgeschlossen, nicht über vorliegende Waren. An
der Börse können daher nur fungible oder vertretbare Waren gehandelt
werden.
Je nach dem Gegenstande des Geschäftes unterscheidet man
Effekten- oder Fondsbörsen, an welcher Papiere, aber auch Wechsel,
Geldsorten etc. gehandelt werden, und Waren- oder Produkten-
börsen, wie Getreide-, Eisen-, Mehl-, Zucker-, Kaffeebörsen, Beide
Arten sind übrigens an vielen Orten nicht räumlich getrennt, sondern
wenigstens in einem Gebäude vereinigt, während allerdings, namentlich
in England, sich selbständige Warenbörsen ausgebildet haben.
Schon im alten Rom hat es regelmäßige börsenähnliche Zu- Geschichte
sammenkünfte der Kaufleute gegeben. Ebenso sind Anfänge dafür "
fonrad. Grundrifs der volit. Oekonomie. I. Teil. 4. Aufl. 13