Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Syndikat,  zugewiesene  Menge  genügt,  die  Kosten  zu  decken  und  Gewinn ­
  zu  erzielen  u.  a.  m.
Für  Geschäftsbetriebe  mit  geringer  Konkurrenz  oder  einem
Produktionsmonopol  bildet  die  Selbstkostenberechnung  gleichzeitig
die  Grundlage  für  die  Bestimmung  des  Verkaufspreises.
Wir  halten  einen  Industriellen,  der  nicht  kalkuliert, ­
  ebenso  strafbar,  wie  einen  Kaufmann,  der
durch  Aufwand  übermäßige  Summen  verbraucht  hat
oder  schuldig  geworden  ist 1 ).  Da  eine  sachlich  richtige
Kalkulation  nur  auf  Grund  einer  detaillierten  Kostenbuchführung
möglich  ist,  so  ist  ein  Unternehmer,  der  sie  unterläßt,  wie  ein
Kaufmann  strafbar,  der  seine  Handelsbücher  nicht  vollständig  geführt ­
  hat.
Manche  Unternehmer  begnügen  sich  damit,  Normal-Zahlen
für  den'  Verbrauch  festzustellen.  Nützlichkeit  und  Zweck  dieses
Verfahrens  werden  illusorisch,  wenn  der  tatsächliche  Aufwand  nicht
fortgesetzt  kontrolliert  wird;  dann  fehlt  die  zweite  Größe,  die  mit
der  ersten  verglichen  werden  soll  (§§  40,  62).
Wie  wir  schon  früher  andeuteten,  ist  das  noch  heute  geübte
Verfahren,  ohne  Rücksicht  auf  seine  eigenen  Betriebsverhältnisse,
einfach  billiger  als  die  Mitbewerber  zu  verkaufen,  ganz  verwerflich.
Diese  können  veranlaßt  sein,  zu  Schleuderpreisen  zu  verkaufen,  um ;
einen  Mitbewerber  wirtschaftlich  zu  ruinieren,  ihn  aus  dem  Konkurrenzkampf ­
  auszuschalten.  Bei  mangelhafter  Kalkulation  wird  es
längere  Zeit  brauchen,  bis  diese  Absicht  erkannt  wird.  Das  Unterlassen ­
  der  Kostenberechnung  bringt  in  die  ganze  Unternehmung
einen  Zug  von  Unsolidität;  einige  Artikel  werden  zu  teuer,  ändere
z  u  b  i  11  i  g  verkauft.  Die  Betriebe  derselben  Branche  arbeiten  unter
ganz  verschiedenen  wirtschaftlichen  und  technischen  Verhältnissen  2 ).
Der  eine  Unternehmer  arbeitet  mit  eigenem  Kapital  auf  einem
schuldenfreien  Anwesen,  ihm  stehen  billigere  Arbeitskräfte  (z.  B.
bei  günstiger  örtlicher  Lage  des  Betriebes),  billige  Betriebskräfte
(Anschluß  an  Elektrizitätswerke,  Wasserkräfte),  die  neuesten  Arbeitsmaschinen ­
  zur  Verfügung  bei  verhältnismäßig  geringer  Steuerleistung. ­
  Er  hat  ein  großes  Absatzgebiet  in  der  Nähe  der  Industriezentren, ­
  ein  kaufkräftiges,  zahlungssicheres  Publikum,  hat  auch
Gelegenheit  zu  billigem  Ankauf  des  Rohmaterials  in  der  Nähe  der
Verkaufsorte.  Er  ist  in  der  Lage,  die  Marktverhältnisse  aus  eigener
’)  Vgl.  §  240  Ziff.  1  der  Konkursordnung.  Ein  Aufwand  kann  in  übermäßigen ­
  Ausgaben  für  an  sich  berechtigte  Zwecke  gefunden  werden.  Übermäßige ­
  Ausgaben  für  1  geschäftliche  Zwecke  können  Strafbarkeit  begründen.
(P  et  er  sen-Kl  ein  fei  ln  er,  Konkursordnung,  etc.,  4.  Aufl.,  Lahr  1900;  S.  704.)
0  Vgl.  Reiser,  Die  Betriebs-  und  Warenkalkulation  für  Textilstoffe.
Leipzig  1903.  S.  124.  Weber,  Uber  den  Standort  der  Industrien.  Teil  I.
Tübingen  1909.
            
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