Full text : Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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wurde ihm für immer unumschränkte Gewalt gegeben. Er
und er allein war der Gerichtshof mit summarischer Gewalt
der „hohen, niedrigen und mittleren Rechtsprechung“,
die er streng und launisch ausübte. Er fällte nicht nur den
Spruch wegen der Übertretung eines Gesetzes, sondern er
selbst stellte auch diese Gesetze auf, und sie stimmten
natürlich stets mit seinen persönlichen Interessen überein.
Es stand ganz in seinem Belieben, Beamte zu ernennen
und Gesetze zu erlassen. Und schließlich durfte er in seinem
Bereiche Polizei spielen und die Waffen seiner Kolonien
gebrauchen. Diese unumschränkten Rechte sollten auf seine
Erben und Rechtsnachfolger übergehen.

Kaufleute der Alten Welt werden Feudalaristokraten

So wurde zu Beginn der Niederlassungszeit in Sitte und
Gesetz der Grund gelegt zu einer Aristokratie von Landbesitzern
 oder vielmehr zu einer Gruppe eingewurzelter
Autokraten längs der Ufer des Hudson, der Küsten des
Ozeans und weit ins Land hinein. Der "Theorie nach erstreckte
 sich das Kolonialgebiet westlich bis zum Atlantischen
 Ozean.
Aus diesen Patronen und ihrer direkten und indirekten
Nachkommenschaft gingen die zahlreichen Generationen
landbesitzender Familien hervor, die wegen ihres Wohlstandes
 und ihres Einflusses sich als mächtige Faktoren
in der ökonomischen und politischen Geschichte des Landes
erwiesen. Die verderblichen Folgen dieser ersten großen
Okkupierung des Bodens zogen sich durch den ganzen
Bau der Gesellschaft hin und zeigten sich deutlich vor und
nach der Revolution, besonders im dritten und vierten Jahrzehnt
 des achtzehnten Jahrhunderts. Sie lassen sich tatsächlich
 bis zum heutigen Tage verfolgen — obgleich Gesetze
und Einrichtungen sich so sehr geändert haben. — Andere
Kolonien spiegelten den beständigen Wechsel der Regierung,
 der herrschenden Partei oder Politik in England
wider, und von England verbriefte Kolonialgesellschaften
büßten häufig ihre Freibriefe ein. In Neu-Niederland dagegen
 blieben die Verhältnisse unter holländischer Re-
            
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