54 PLAKATE FÜR LOTTERIE UND SCHAUSTELLUNG
den Werken selbst entnommen, ein Vorgang, der im Hinblicke auf
das Buchformat der damaligen Plakate leicht durchführbar war.
Zu den frühesten öffentlichen Ankündigungen gehörten
auch die sogenannten falschen Guldenblätter (s. Abb. 46
aus ‚dem Jahre 1582), welche die Bevölkerung über die
damals einen empfindlichen Übelstand bildenden falschen
Münzen aufklären und die , Vermeidung ihrer Annahme
bewirken sollten. In der Ordonnance von Franz I. über die
Pariser Polizei vom 13. November 1539 wird ausdrücklich
das Anschlagen dieser Verordnung „escriptes en parchemin et
en grosses lettres‘“, in allen sechzehn Bezirken von Paris auf
Pergamenttafeln in großen Lettern an auffälligen Orten, damit
sie gesehen würden (Vachon, Les arts et les industries du
papier, S. 194), angeordnet.
Eine der ältesten gedruckten Lotterieankündi-
gungen ist ein Holzschnitt (Xylographie), das sogenannte
Rostocker Lotterieplakat von Eberhard Altdorfer aus
dem Jahre 1518, welches sich in der dortigen Universitäts-
bibliothek befindet (s. Abb. 47).
Neben den Buchhändlerankündigungen, Anzeigen über
Lotterien, Menagerien, Schaustellungen und sonstige Lust-
barkeiten (Abb. 48 bis 49) bildeten die amtlichen Anschläge
den überwiegenden Gegenstand der Plakate. Das älteste Plakat,
welches die Schaustellung einer menschlichen Mißgeburt
betrifft, ist das der Friesin Magdalena Emohne; es ist ein
Holzschnitt und stammt aus dem Jahre 1601. Auf demselben
ist das fünfjährige Mädchen ohne Arme und nur mit einem
Fuß zu sehen. Ein zweites Plakat, welches dieselbe Person
betrifft, stammt aus dem Jahre 1616. Beide Ankündigungen
befinden sich im Germanischen Museum in Nürnberg. Dort
sind auch eine Reihe alter Plakate, welche sonstige mensch-
liche Abnormitäten, wie Mißgeburten, Zwerge, Riesen, Zirkus-
akrobaten u. dgl. darstellen. Das älteste Tierschauplakat
wurde im Jahre 1625 in Genf verwendet; es enthält die
Darstellung von zwei Affen in einer Zirkusnummer. Die meisten
Ankündigungen und in erster Linie die amtlichen wurden in
der Regel an der Rathaus-, Amtshaus- und Kirchen-
tür sowie an der Dorflinde angeschlagen. Martin Luther