2. Das Verfahren für die Gewährung der
sozialen Wohlfahrtsrente
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Erfordernisse für den Antrag.
In dem Antrag auf Gewährung einer sozialen Wohl-
*ahrtsrente sind anzugeben
a) Name und Sitz des Antragstellers,
b) die Auslosungsrechte, auf Grund deren die Rente
beantragt wird, nach ihrem Nennbetrag und ihrer
Nummer, soweit sie im Reichsschuldbuch einge-
tragen sind, auch nach ihrer Kontobezeichnung,
die Einrichtung, deren Träger der Antragsteller
ist und der die Auslosungsrechte gewidmet sind,
aus welchen Gründen diese Einrichtung als eine
Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege anzu-
sehen ist,
in welcher Weise die Markanleihen, für die die
Auslosungsrechte (Buchstabe b) dem Antragsteller
zugeteilt sind, gemäß den Vorschriften des $ 1
Abs. 1 Satz 2 den Zwecken dieser Kinrichtung
(Buchstabe ec) gewidmet waren,
f) ob und gegebenenfalls welchem Spitzenverbande
der freien Wohlfahrtspflege der Antragsteller an-
gehört,
g) die Stelle, der die Entscheidung über den Antrag
mitgeteilt und der die Rente gezahlt werden soll.
Dem Antrag sollen die Satzungen und ein Tätig-
keitsbericht der Einrichtung beigegeben werden.
Hat der Antragsteller die Gewährung der Aus-
(osungsrechte beantragt und ist über diesen Antrag
noch nicht entschieden worden, so hat er anzugeben,
für welche Markanleihen des Reichs (Nennbetrag,
Namen der Anleihen) und bei welcher Stelle er den
Umtausch in die Anleiheablösungsschuld und die Ge-
währung von Auslosungsrechten beantragt hat.
Soweit die Rente auf Grund von Auslosungsscheinen
beantragt wird, ist eine Bescheinigung über die Zu-
teilung der Auslosungsscheine an den Antragsteller
beizufügen.
a)
IR