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2. Das Verfahren für die Gewährung der 
sozialen Wohlfahrtsrente 
$ 14. 
Erfordernisse für den Antrag. 
In dem Antrag auf Gewährung einer sozialen Wohl- 
*ahrtsrente sind anzugeben 
a) Name und Sitz des Antragstellers, 
b) die Auslosungsrechte, auf Grund deren die Rente 
beantragt wird, nach ihrem Nennbetrag und ihrer 
Nummer, soweit sie im Reichsschuldbuch einge- 
tragen sind, auch nach ihrer Kontobezeichnung, 
die Einrichtung, deren Träger der Antragsteller 
ist und der die Auslosungsrechte gewidmet sind, 
aus welchen Gründen diese Einrichtung als eine 
Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege anzu- 
sehen ist, 
in welcher Weise die Markanleihen, für die die 
Auslosungsrechte (Buchstabe b) dem Antragsteller 
zugeteilt sind, gemäß den Vorschriften des $ 1 
Abs. 1 Satz 2 den Zwecken dieser Kinrichtung 
(Buchstabe ec) gewidmet waren, 
f) ob und gegebenenfalls welchem Spitzenverbande 
der freien Wohlfahrtspflege der Antragsteller an- 
gehört, 
g) die Stelle, der die Entscheidung über den Antrag 
mitgeteilt und der die Rente gezahlt werden soll. 
Dem Antrag sollen die Satzungen und ein Tätig- 
keitsbericht der Einrichtung beigegeben werden. 
Hat der Antragsteller die Gewährung der Aus- 
(osungsrechte beantragt und ist über diesen Antrag 
noch nicht entschieden worden, so hat er anzugeben, 
für welche Markanleihen des Reichs (Nennbetrag, 
Namen der Anleihen) und bei welcher Stelle er den 
Umtausch in die Anleiheablösungsschuld und die Ge- 
währung von Auslosungsrechten beantragt hat. 
Soweit die Rente auf Grund von Auslosungsscheinen 
beantragt wird, ist eine Bescheinigung über die Zu- 
teilung der Auslosungsscheine an den Antragsteller 
beizufügen. 
a) 
IR
	        
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