Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Wolle.  Der  Ausschuß  lehnte  dies  ab.  Darauf  ersuchte  Herr  Holländer ­
  alle  Anwesenden,  abzutreten.  AIs  der  Mundanwalt
Krähn  betonte,  daß  er  ja  noch  nicht  einmal  gesprochen  habe,  er
müßte  doch  auch  seine  Ausführungen  machen,  denn  er  habe  noch
manches  zu  sagen,  und  es  sei  nicht  gut,  wenn  die  Verhandlung,
ohne  eine  Einigung  zustande  zu  bringen,  zu  Ende  ginge,  vorher
habe  er  ja  auch  nicht  sprechen  können,  erklärte  der  Herr  stellvertretende ­
  Vorsitzende:  „Sie  haben  hier  nichts  mehr  zu  sagen  und
wenn  Sie  sich  nicht  gleich  anständig  benehmen,  so  stiegen  Sie
heraus!"  Gegen  eine  solche  Art  und  Weise  müssen  wir  schärfsten ­
  Widerspruch  erheben.  In  §  13  des  Kriegshilfsdienstgesetzes
wird  ausdrücklich  darauf  hingewiesen,  daß  die  §§  66  und  63—73
des  Gewerbegerichtsgesetzes  bei  der  Schlichtungsstelle  entsprechende ­
  Anwendung  finden  sollen.  Der  §  68  sagt  ausdrücklich,
das  Einigungsamt  hat  durch  Vernehmung  der  Vertreter
beider  Teile  die  Streitpunkte  und  die  für  die  Beurteilung
derselben  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  festzustellen.  Das
geschieht  nicht  vor  dem  Schlichtungsausschuß  in  Recklinghausen.
Es  geht  doch  nicht  an,  daß  man  den  Arbeitern  einfach  erklärt,
daß  ihre  Forderungen  abgelehnt  sind,  sondern  nach  §  13  hat  man
als  Vorsitzender  die  Pflicht,  zu  vermitteln  und  auf  Einigung  zu
drängen.
Wir  ersuchen  deshalb  das  hohe  Kriegsamt,  den  gefällten
Spruch  des  Schiedsausschusses  als  ungültig  erklären  zu  wollen
und  zu  veranlassen,  daß  baldigst  eine  neue  Sitzung  stattfindet.
Sollte  dieses  dem  Kriegsamt  nicht  angängig  erscheinen,  so
bitten  wir,  auf  die  vorgenannte  Zechenverwaltung  einzuwirken,
daß  sie  den  Wünschen  und  Forderungen  ihrer  Arbeiter  entgegenkommt. ­
  Geschieht  dieses  nicht,  so  wird  die  Mißstimmung  weiter
wachsen  und  besteht  die  Gefahr  einer  erneuten  Arbeitsniederlegung. ­
  Wir  möchten  nur  darauf  hinweisen,  daß  sowohl  auf  Zeche
Sälzer-Neuack  in  Essen  wie  auf  vielen  anderen  Zechen  Durchschnittslöhne ­
  für  Hauer  und  Lehrhauer  von  10,60  Mark  teils  auch
von  den  Schlichtungsausschüssen  festgesetzt  wurden.  Was  auf
diesen  Zechen  möglich  ist,  muß  auch  den  Staatsgruben  in  Rheinland-Westfalen ­
  möglich  sein,  die  doch  Mustergruben  sein  sollen.
Wir  möchten  noch  darauf  hinweisen,  daß  Herr  Holländer
schon  in  Sitzungen  des  Schlichtungsausschusses  auf  llrtcilsfällung
  drängte,  obwohl  den  in  Betracht  kommenden  Beschwerdeführenden ­
  keine  Ladung  zugegangen  war.  So  geübaPdies  einmal ­
  in  Beschwerdefällen.  In  einer  anderen  Sitzung,  in  welcher ­
  60  Fälle  verhandelt  werden  sollten,  ohne  einen  Kläger  geladen ­
  zu  haben,  gelang  es  nur  durch  den  Widerspruch  der  Arbeiter-Beisitzer, ­
  daß  die  Verhandlung  verschoben  wurde,  um  erst
die  Ladung  an  die  60  Beschwerdeführer  ergehen  zu  lassen.  Soll(i*

            
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