b) Außenstaatlich
Die wichtigste innerpolitische Frage im Bergbau, eben die
Lagerstättenpolitik, ist — merkwürdiger- oder natürlicherweise?
— nicht allein vom innerpolitischen Standpunkt aus, sondern
nur zugleich auch von außenpolitischer Einstellung her zu lösen.
In der Landwirtschaft liegt das einfacher; hier ist der autarkische,
der selbstgenugsame Standpunkt der zunächst natürliche
und gegebene. In der Bergwirtschaft, d. h. auf der Konsumtionsseite,
also in der Hüttenwirtschaft, ist’s gerade umgekehrt;
denn hier soll man in industriell entwickelten Ländern
grundsätzlich eigentlich lieber von auswärtigen Lagerstätten
zehren und zehren lassen, wenn und solange man von dort die
Erze billiger als aus dem Inlande beziehen kann, und wenn
nicht andere, mehr soziale Gesichtspunkte dagegen sprechen,
und sofern nicht gerade auch vom Bergbau Rücksicht auf eine
aktive Handelsbilanz verlangt werden muß.
Das alles hängt einfach damit zusammen, daß die Lagerstätten
nicht, wie die Bodenoberfläche, ewig bebaut werden
können, sondern abgebaut werden und nicht nachwachsen.
Bergbau ist eben Vorratsabbau, Landwirtschaft ist in der
Hauptsache Regen- und Sonneneinfang mit Hilfe der Bodenoberfläche,
zum kleineren Teil Ackerkrumenausnutzung, die
jedoch durch Düngung wieder ersetzt, sogar mehr wie gutgemacht
werden kann,
Deshalb ist in der Bergwirtschaft die vergleichende Vorratsfeststellung,
-berechnung und -schätzung nicht nur die selbstverständliche
Grundlage für den tatsächlichen Bergbaubetrieb,
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