Full text : Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 2)

4. Alrich Stutz, Kirchenrecht. 869

eines nunmehr aus der Souveränität hergeleiteten landesherrlichen Patronatrechts alle
tändigen Kirchendiener. Sie sorgte für die Ausbildung des Klerus in staatlichen General—
jeminaren, verfügte im Geiste der Aufklärung über die Ordnung des Gottesdienstes,
damit er „mit voller Auferbaulichkeit“ gehalten werden könne (Abschaffung des Prunkes,
Einführung neuer Gesänge, Verbot der Aussetzung von Reliquien, Beschränkung der
Festtagsbeleuchtung und der Altarprivilegien, lehteres um nicht dem Ablaßwesen Vorschub
zu leisten) und hob die beschaulichen Orden auf, die wegen Nußtzofigkeit nicht existenz⸗
berechtigt seien. Ihr Vermögen wurde zu einem unter anderem für die Dotierung von
Seelsorgestellen verwendeten Religionsfonds vereinigt, an den auch 1778 das Vermögen
der österreichischen Jesuiten überging.
Hiunschius, Kr. IIIS 178, IV 8 238; Krabbo, Die Versuche der Babenberger zur Grün—
dung einer Landeskirche in Osterreich, Arch. f. österr. Gesch. XCIII, 1903; Srbik, Die Beziehungen von
Staat und Kirche in sterreich während des Mittelalters, 1904; Sammlung der K. K.
Gesetze und Verordnungen in Publico ecclesiasticis, 11 Bde., 1782-1801; Petzek, Systematisch
chronologische Sammlung der politischegeistlichen Gefetze für die vorderösterreichischen Lande, 8 Bde. 1796;
Ritter, Kaiser Joseph und feine kirchlichen Reformen, 1867; Riehl und Reinoyl, Kaiser Jofeph II.
als Resormator auf kirchlichem Gebiet, 18815; S. Brunner, Die theologische Dienerschaft am Hofe
Josephs II., 18683 Scaduto, Stato e chiesa votto Leéopoldo JI, 1885; (Zirkel) Das landes⸗
eliche Patronatrecht eine neue Erfindung, 1804, und Geschichte des Patrongatrechts in der Kirche,
806; Hinschius, Das landesherrliche Patrongatrecht, 1856 und Kr. III g 151; B. VP. Die Kloster
aufhebungen Josephs II. in A. Z3. N. F. VAVII, 1894 97.

*40. Der nachkanonische Ausbau des katholischen Kirchenrechts.
Auf kanonischer Grundlage, aber nicht ohne erhebliche Umgestaltungen zum Teil prin⸗
zipieller Natur wurde das katholische Kirchenrecht in der nachkanonischen Periode ausgebaut.
1. Die Organisation der vrömischen Kurie war vornehmlich das Werk
Sixtus' V. Zunächst verlieh er dem Kardinalskollegium — seit 1867 gibt es nur noch
römische Kardinäle — eine festere Verfassung (Konstitutionen Postquam verus 1586
und Religiosa sanctorum 1587 u. a. mit der Marximalzahl 70, einem Optionsrecht der
in Rom residierenden für jeden frei werdenden besseren Titel und mit der Ernennung
durch den Papst). Weiter hat er ältere Kurialbehörden zwar beibehalten, neben der
—X—— (seit 1331), die Verwaltungs- und
Gerichtsbehörde in Finanzsachen, genannt Camera apostolica, mit einem Kardinal als
Kämmerer (Oamerlengo), das Bußamt der Pönitentiarie, organisiert seit 1888, und die
Datarie, die Gnadenbehoͤrde zur Vorbereitung und Ausfertigung (datare) der Dispensen
mindestens seit Martin V. 1117831). Aber er fügte ihnen unter der Bezeichnung
Kongregationen“ eine neue Schicht von zunächst 18 Kurialbehörden in Gestalt von
ständigen Kardinalsausschüfsen hingu (Iwmensa etorni 1887), unter die e auch das
danetum Officium, die römische Zentralstelle für Verfolgung der Häresie, durch Paul III.
1642 (Licet ab initio) auf Betreiben Caraffas und Loyolas errichtet, als Congregatio
Romanae et univereclis inquisitionis, sowie die von Pius V. für die Handhabung
des Bücherverbots (8 37) gegründete Behörde als Congregatio indicis librorum Probibitorum
 einreihte. Duͤrchh eine Reihe von Erlassen hat später Benedikt XIV. diese
Organifotion vervollkommnet. Schon vorher aber hatte die Betrauung des jeweiligen
Kardinalnepoten mit der Besorgung der politischen Geschäfte zur Entstehung der de—
retaria Status geführt, deren Ehef seit 1692 ein Kardinalsstaatssekretär ist.
zSinschius, Kr. Jg8 3411, 45, 46, 49, 80, 32564; Hübner, Sirtus V.2 Bde., 1871;
Tangl Das Tarwesen der paͤpstlichen Kanzlei, M. d. J. f. õ. G XIII, 1892, Eine Rotaverhandlung
bon. I328, ebenda 6 Ergänzungsband 19015 Henner, Zur Geschichte der Rota, A. f. k. Kr. UXXII
1868 Saägmüller, Die Entwicklung der Rota, Th. QQUXXVII, 1895; Lea, 4 formulary of the
ppal Benitentiary in the thirtéentu century, 1802; Denifle, Die älteste Taxrolle der aposto—
ischen Poenilentiarie von 1338, A. f. K. u. Kg. IV, 1888; Sägmüller, Die Anfänge der diplo—
matischen Korrespondena, H. Ib. XV, 1894; v. Maheer, Die Papstwahl Innozenz XI 1874

wi JNUber die Durchführung der kirchlichen Reformen Josephs II. im vorderösterreichischen Breisgau
pird Geier, demnächst in den Kr. Mbon Stunß eine Untersuchung veröffentlichen, die das Wesen
es Josephinismus überhaupt nach der praktischen Seite hin in ein helleres Licht zu setzen versprichi.
2 Von dem runden Sitzungttisch? Beruühmt wurden die deécissbnes Rt6
            
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