568 VII. Abinitt: Einzelne Souldverhältnifie.
war nit bein Abfchließen des Vertrags, aber bei der Annahme gekannt hat. Der
Käufer braucht ih alfo die Geltendmachung der Müöngel nicht vorzubehalten, vielmehr
ift Die Geltendmachung nur dann ausgetloflen. wenn er bei der Annahme darauf ver
zichtet hat, |. ROE., Sur. Wihr. 1906 S. 10 ff.
B. Sm einzelnen {ei folgendes bemerkt: 5
4, Der allgemeinfte und nächftliegende Rech t8behelf für den Käufer ilt die
gegen den Nertäuser gerichtete Vertragsflage auf DBertragserfülung, d. b. auf Erfüllung
der dem lekteren nach S 433 261. 1 obliegenden Verpflichtungen und Der etwa een
fnüpften Nebenverbindlichteiten, Insbefondere hat diefer Klage gegenüber der VBerfän e
für Die NedhtSverfch affung einzuftehen, fo wie {te fraft des obligatorifdhen Bertrag
\Dm obliegt. (& 433.)
Wendet der Verkäufer ein, daß er zur N Ua oder ‚auch
zur Nebergabe der verkauften Sache aus einem tat ächlidhen oder rechtlichen
Örunde nicht imftande fei, fo hat er Ddiefe Lage gleichwohl rechtlich m
vertreten, wenn fie {bon zur Zeit des KanfsabfOluffes 10 LTM
war. Mit anderen Worten: Cine anfängliche, bloß jubjektive, TE
möglichtfeit der Leiftung berührt De die Gültigkeit des Vertrags nit.
Der Verkäufer hat, wenn er eine ade oder ein Hecht verkauft, bie er zur
Beit des Vertragsabichlufies zu gewähren außerftande ift, dafür einzufteben,
daß er fie bei ölliofeıt feiner VBerpflihtung mirklich gewähren fann; ne
ent]pridht dem Berfchaffungsprinzipe (8 433), worin zugleich die SGaran $
vertragsgemäßer und rechtzeitiger Erfüllung liegt. Mebereinftimmer®
Schöller bei @ruchot, Beitr. Bd, 46 S. 4, Düringer-Hacdhenburg [1. Mufl.
Sd. 3. S. 68, Plan 8 440 Bem. 3, zum Teil and. Ant. Schloßmann IM
Yerings Sahrb. Bid. 45 S. 115 ff, 126 #.) ;
Mit jene8 Unvermögen aber erit nach dem KaufsahbtGluß eingetreten,
Io fommen die Orundjäge über nadträglihe Unmöglichkeit der
Veiftung nach BOB. 88 322 ff. in Betracht, wobei eS wiederum darauf an“
lommt, ob und in weldher Art jene Unmöglichkeit etwa mit einem Dr
itande zufammenhängt, den einer oder der andere der beiden Teile,
oder auch beide zu vertreten haben; f. BOB, 88 323, 324, 325 Abf. 1, 279,
280. Val. unäch die Bem. zu jenen Paragraphen, ferner die fehr beachtenS“
werte Zufammenftellung bei Düringer-Sachenburg 2. Aufl.) Bd. 2 S. 168 ff.
Der Verkäufer hat alio nicht etwa alle nach dem Kaufsabfehluß eintretenden
Umitände, welche ihm die Erfüllung der maßgebenden Verpflichtungen un“
möglich machen, unbedingt zu bertreten, (Ein hierauf abzielender Antrag
in der II. Komm. wurde ohne Befchlußfalfung zurücdgezogen, %. I, 656, 665 ff.;
and. Ant. Cofack 18 1925 Nr. II, 4, Endemann I S. 977 Äıım. 40.) .
, Bu beachten ift aber, dafı die allgemeinen Grundfäge über nachträg*
liche Unmöglichfeit beim Kaufe Modifikationen erleiden durch die
befonderen VBeftimmungen über die Zragung der Gefahr I. 88 446,
447) und über die Gewährleiftung wegen Sachmüngel (88 459 ff
während fie auf die ® e 48 gewährleiktung unberänderte Anwendung finden
Dal. auch die Vorbem. bei Düringer-Hacdhenburg [1. Aufl.] Bd. 3 S. 68)
Diezu ift noch zu bemerken:
x) Werden die beiden Hauptverbindlidhkeiten des VBerkäuferS zur Neber“
gabe und zur Eigentumsberfchaffun nadträglich, aber vor dem
eheten e der Gefahr auf den Käufer unm5öglih und zwar infolge
eines ande den weder er noch der Künfer zu vertreten hat, 19
büßt der Verkäufer den AUnfpruch auf den Kaufpreis ein, wird aber
zuch feinerfeit3 bon feiner Verbindlichkeit aus dem Kaufvertrage befreit
8 338, Düringer-Hachenhurg a. a. D.).
Tritt folde nachträgliche Unmöglichkeit nur Binfichtlih eines quanti:
Iatibenm Teiles ein, fo bleibt Die Verbindlichkeit des Verkäufers
3infichtlich des Een TeileS beftehen, e8 mindert fich aber fein
na auf die egenleiftung nad Maßgabe der 88 472, 473 (8 323
261. 1 Halbja 2). Auf eine teilweife Unmöglichfeit in qualifizierter
Hinfiht darf diefe GefebeSbeftimmung aber nicht bezogen merben,
Da leßtere eine teilbare Veiftung vorausfebt, vielmehr muß eine
Unmöglichkeit der Erfüllung in qualitativer Sinficht der totalen Un-
möglichfeit gleichgeftellt merben. €& wird 3. B. das verkaufte Pferd
infolge eines Bufalles vor der Üebergabe lahm: bier kann der Käufer
nicht gezwungen werden, e8S etwa gleichwohl genen einen ageminderten
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