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VIL. Wbjnitt: Einzelne Scohuldverhältnifje.
zu & 433), Jo trifit ibn die Beweislaft der nicht gehörigen Erfüllung
|. 88 363, 442 BOB, NOS, Bd. 4 S. 197 und Frankenburger a. a. DO. S. 41 |
Neber Zuläffigkfeit diefer Einrede hei Nichterfüllung von Nebenverbind“
LidOfkfeiten des Verkäufer8 vgl. Hagen in Bl. f. RA. Bd. 72 S. 1075.
Neber den Umfang der Einrede des nicht erfüllten VertragsS bei teitmei] ©
AA eines Sufzeffivblieferungsvertrags8 1. NOL.
A . 17
3, 3 weitere Redht3hehelfe bieten fiH dem Käufer im Falle des $ I
Mbf. 1 unter Umftänden dar: der Anjprudh auf Schadenserfaß und der m
vom Vertrag. Diefe beiden Rechtsbehelfe ftehden jedoch im alternativen Berhält“
nmijje: Die Geltendmadhung des einen {Oließt den andern aus! 2
a) Die Frage, unter melden VorausSiesungen ein Schadenserfab-
anfpruch oder der Rücktritt geltend gemadht werden kann, bemißt N
nach den näheren Vorfhriften der 88 325, 326, 327. (Bol. Bent. dazıd-
«) Bon Diefen SGefebesftelen behandelt S 825 zunächft den Fall, wenn
dem Verkäufer die ihm obliegende Leiftung aus einem Dos
hm zu vertretenden Umftand unmöglich wird, alfo 3 6
wenn er jelbit den Mangel im Rechte am Kaufgegenitande Dur
eine Belaftung desfelben herbeigeführt hat. Hier kann dan. Der
Käufer Schadenserfab (vgl. $S 249 ff aber auch Vorbem. IV vor 88 323 17.
und die Bem. zu 8 325) begehren (f. auch S 280) oder vom Vertrag
überhaupt zurücktreten. 2
Die im 8 325 weiter geregelte en über die alternative Geltend-
machung jener EDEN des Käufers im Falle nur teilmeiter
Unmöglichkeit der Yeiftung durg den Verkäufer führt au
die Unterfbeidung zurüc, ob die nur teilweife Erfüllung für den
Käufer noch ein Intereffe hat oder nicht. Näheres hierüber, 1owie
über die Geltendmachung der im S 323 heftimmten Rechte ftatt DES
Schadenserfaßanfpruchs und des Nücktritt8 f. in 8 325 und den Bem-
dazu. Cbhendafelbit f. au über die Ausdehnung auf den Jall des 285
(rehtSfräftige Verurteilung zur Leiftung). Das Bote
handenfein einer vertragsmwmidrigen Belaftung des Grund:
Hücds fan teilmeife Nichterfüllung im Sinne der SS 323 ff. be
deuten (Neumann zu 8 440). .
us der Praxis des ReidhsSgericht8 bal. hiezu die Snt/hHeidunz
in Bd. 54 S. 286 (Kann der Küufer, an weldhen während eines
fängeren Zeitraums Waren zu Kiefern find, den Rücktritt aus 8 329
rechtfertigen, menn der Verkäufer der gegebenen uf iherung des
Alleinverkaufsrehts8 durch Lieferung von Waren gleicher alt
in das dem Käufer vorbehaltene Abfaßgebiet zu widergehandelt hat?)
Jowie ferner VL®. Zweibrücden in LB3. Bd. 1 S. 747, Recht 1907
Yr. 1999 umd RNGESE, in Iur. Wihr. 1908 S. 35 ff. .
Wegen von Anfang an bereits beitandener Unmöglichkeit
der Seiftung aber vgl. ROE, Bd. 69 S. 355, Kur. Wichr. 1908 S. 712
Nr. 7. Hier kann hei dauerndem ÜUnvermögen unmittelbar
auf Schadenserfaß geklagt werden.
$ 326 beftimmt weiter über die Vorausfekungen der Geltendmachung
eines Schadenserfaßanfpruchs oder des Rücktritt3 vom
EN wenn der Berkänfer mit feiner LZeiftung im Verzug
ift, 3. BD. der Verkäufer leiftet überhaupt nicht8. (Val. hiezu IM
einzelnen die Bem. zu $ 326, fowie die Spezialabhandlung von
Dr Sänger „Der Verzug beim Kaufe nach heutigem Rechte unter
Vergleichung Des alten Handel8Srecht8“ [Berlin] und insbefondere die
wichtigen. NOS. Bd. 51 S. 347, Bd. 52 S. 152, Bd. 54 S. 9%,
Bd. 57 S. 105.) Gier kann der Käufer (an Stelle feines unter 1
berührten Rechtes, auf Erfüllung und Schadenserfaß wegen verfpäteter
Erfüllung 3u Magen) dem Berkäufer ES zur Lieferung mit der
Erflärung beftimmen, daß er nach deren Ablauf die Lieferung ablehne,
und nach fruchtlofenı Abiaufe der gefebten Frift entweder vom ganzen
Vertrage zurüdtreten oder Schadenserfjaß wegen Nidt-
erfüllung des a en Bertrags verlangen. Die Notwendig:
feit Der Sritiebung fällt jedoch weg, wenn Verkäufer bereits Leftimnmtt
erffärt hat, daß er nicht Liefere oder wenn die Erfüllung infolge
Des VerzuagsS des Verkänter8 für den Räufer fein Intereiie mehr
h)