Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

“ 
VIT. Abfdnitt: Einzelne Schnldverhältnife. 
1. $ 279 BOB). ES laljen ih aber Fälle denken, daß diefe Möglichkeit 
AN befeitigt ift 3. B. die ganze Gattung ift mit dem gleichen Mangel 
ehaftet oder die Kabrik, welche allein die Ware heritellt, it abgebranuf); 
dann it der Käufer auf die anderen Anfprüche angewiefen. Wal. Düringer- 
Gechenburg a. a. ©. und Endemann S 161 a. €. ne 
ine befondere Streitfrage ift, ob Verzug vorliege, wenn der Käufer 
einer mangelhaften Sattungsfache Lieferung einer mangelfreien 
verlangt und der Verkäufer diefjem AÄnfinnen nicht ent{pricht? Mit 
dem Reichsgericht (vgl. RGOE, Bd. 54 S. 81 und Jur. Wichr. 1904 S. 198 Nr. 7 
ift anzunehmen, daß beim O©attungsfanfe der Käufer, der behauptet, Die 
elieferte, noch nicht angenommene Ware fei wegen Sehlens einer em 
 Cinehkuatt bertragswidrig, die Ware al8 Nichterfüllung 3 u r ü weijen 
darf. Daraus folgt aber auch, daß, wenn die Burücweijung DE Ber“ 
tragSmwidrigfeit berechtigt mar, der Verkäufer, Joweit die übrigen Voraus“ 
leßungen des Schnlbnerverzug3 vorlagen, in SeiftungsSverzug hlieb 
und daß dem Käufer bis zur Annahme der Ware die rechtlichen Kolgen des 
SEES zuftehen. Der Käufer muß jtet8 Flar und unzmwels 
Deutig zu erfennen geben, ob er die mangelhafte Ware als Nichterfüllung 
zurücdweijen und auf die Rechte aus dem LeijltungsSverzuge gegen den Verkäufer 
zurückgreifen will. (2. M. Staub in Anm. 94 a. € zu 8 377 OSB, der 
dafür hält, daß beim Gattungsfaufe die Lieferung mangelhafter Ware immer- 
bin Leiftung jei und daher den Verzug ausfchließe, vol. auch Dernburg IN 
D. Iur.3. 1903 S. 1 ff) Val. ferner auch NGC, in Zur. Wichr. 1905 S. 17. 
Wenn die Annahme der gelieferten Ware mit Recht wegen bertragSmwidriger 
Bejchaffenheit verweigert und Erfaßware gemäß $ 480 verlanat, diefen DBe- 
gehren aber nicht entiproden mird, jo liegt Nichterfüllung des Vertrags vor, 
vgl. ROSE. in Seuff. Arch. Bb. 60 S. 349, Kur. Wichr. 1905 S. 492 und 
unten Bem. 2, b, fowie OLG, Hamm, Recht 1906 S. 440. 
Neber N UA KR binfichtlich der Lieferung einer mangelhaften Eriab- 
ware val. ROSE. in Iur. Wichr. 1904 S. 406. 
2, Das Geile will eine Reihe von Sinzelbeitimmungen aus dem Wandelung$- 
vedote beim Speziesfauf ausdrücklich auf den NMachHlieferungsanipruch angewandt 
wifen (Abf. 1 Saß 2), da der Nachlieferungsanjpruch immerhin eine gewiffe ANehnlichkett 
mit der Wandelung aufweift, infojern wenigften8 die von Verkäufer zur Erfüllung des 
Kaufvertrag8 angebotene Leiftung rücgängig gemacht werden fol, nicht aber der ganze 
DET oben Bem. 1, d; hei Windicheid-Ripp Bd. I S. 664 wird das Verhältnis 
direkt als Wandelung der Sache gegen eine andere Sache bezeichnet). 
»$ 464: Eine Annahme als Erfüllung in enntni8 des Mangel8 
Oließt diejen Anfpruch aus, fofern fein ent{prechender Vorbehalt erfolgte 
gl. ©. Iur.3. 1899 ©, 89). Chenfo aber auch jedes nachträgliche Ber: 
halten, durch das der Näufer troß Kenntnis des Mangels zu erkennen gibt, 
daß er die Kauffache behalten wolle (vol. die Ber. zu S 464 und Staub in 
Anm, 93 zu 8377 HSOB, [Erturs). 
$ 465: Der Käufer hat das Jus variandi zwijdhen den verfchiedenen ihm zu: 
Htebenden Anfprüchen, bis ficG der Verkäufer mit der verlangten Nad- 
Lieferung einverftanden erflärt hat (oder der Verkäufer rechtöfräftig zur 
Erfaßlieferung verurteilt ift). Bon diejfent Beitpunkt ab kann daher der 
Köufer die en Wahl der Erfaßlieferung nicht mehr ändern (val. 
aber auch HOES. in Iur. Wichr. 1905 S. 499). 
Erflärt jih der Verkäufer mit dem Anfpruch auf Nachlieferung nicht 
einverftanden, jo kann der Käufer diefen Anfpruch felbitändig und unmittelbar 
im Wege der Klage geltend machen. (Gerade 8 480 bildet hier ein Haupt- 
argument gegen bie {og. Vertragstheorie, val. Bem. IV zu 8 462.) 
| Der Käufer kant hier aber auch alle fonftigen Nechtsfonfequenzen 
ziehen, die dem Inhaber eines jolchen Anfpruchs zuftehen d. b. er ann nach 
8 326 die Rechte gegen den Verkäufer wegen Erfüllungsv erzug5 gelten? 
machen. (Mach der fog. Vertragstheorie Könnte er die Rechte aus dem A 
exit nach rechtSfräftiger Seftftellung des Anjpruchs auf N gelten! 
machen!) Vgl. hiezu Staub in Unm. 94 zu 8377 HOB. (Erkur8) u. M. IT, 242. 
Gegenüber einer erneuten mangelhaften Crfülhung, die fich alS 
feloftändiger VBerhuh der Erfüllung des Kaufvertrags daritellt, müflen 
miederum Die Rechte des Käufer8 au3 S 480 lab areifen fo mit Recht 
Neumann in Bem. 2 zu $ 480). 
$ 466: Der Verkäufer kann, wenn der Köufer ihm gegenüber einen Mangel 
der Sache behauptet, fih zur NMacdhlieferung einer mangelfireien Sache
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.