Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

253 
nichts, als daß der Verlust, der bei gewöhnlichem; Geschäftsgang 
dieses Jahr treffen müßte, wegen besonders schlechten Geschäfts 
ganges den späteren Jahren belastet ■wird“ (Fischer, a. a. 0. S. 75). 
Die herrschende Theorie steht auf einem entgegengesetzten Stand 
punkte: die natürlichen Abschreibungen sind Verluste, die durch 
den Betrieb entstehen, bilden also wirtschaftlich einen Teil der 
Selbstkosten. Sie sind gleichmäßig und unabhängig von der Höhe 
des Geschäftsgewinnes und der Geschäfts- und Dividendenpolitik 
des Unternehmers anzusetzen. Die kaufmännischen Abschreibungen 
hingegen wollen die Anlagekosten des Objektes auf eine geringe 
Zahl von Geschäftsjahren verteilen, die Anlagekosten amortisieren. 
Die Abschreibungsbeträge sind für die einzelnen Haupt- und 
Hilfsbetriebe getrennt zu berechnen und als ein Teil der aufzu 
bringenden Betriebsunkosten nach den für diese Kosten üblichen 
Grundsätzen izu verbuchen und zu verrechnen. 
An verschiedenen Stellen dieses Buches wurden die Ab 
schreibungen in den Beispielen berücksichtigt; es erübrigt sich 
deshalb die Vorführung eines solchen. 
Die buchhalterische Behandlung der Abschreibungen auf 
Anlagevermögen. 
A. I. In der Vermögensbilanz und der Gewinn - 
und ;Verlustrechnung (Ertragsbilanz). 
§ 60. In buchhalterischer Beziehung ist die Abschreibung eine 
Form der Bewertung; von Vermögensteilen. Für die Feststellung des 
Bilanzwertes eines Vermögensobjekts stehen zwei Wege offen (§ 53): 
Man schätzt oder berechnet den wirklichen Wert des betreffenden 
Aktivums •— Schätzung des positiven Wertes, direkte Bewertung —; 
oder man schätzt den Minderwert, den (z. B. infolge Abnutzung) 
entstandenen oder voraussichtlich (z. B. an Forderungen) ent 
stehenden Verlust, Schätzung des negativen Wertes, indirekter Weg. 
Für diesen zweiten Weg gibt es wiederum zwei Formen der 
Darstellung in der Vermögensbilanz, die rechnerisch das gleiche 
Ergebnis liefern, die Subtraktions- und die Additionsmethode. 
Das Abschreibungskonto auf der Passivseite ist ein Berichti 
gungsposten für ein zu hoch bewertetes Aktivum, ist somit ledig 
lich ein Rechnungsposten. Die allgemein verständliche Benennung 
dieses Korrekturpostens ist Abschreibungs- oder Amortisations-Konto. 
Undeutlicher, zu Verwechslungen und irrigen Anschauungen ver 
leitend sind die Benennmagen: Erneuenmgsfonds (nach § 261' Ziffer 3 
des Handelsgesetzbuches), Amortisations- oder Abschreibungsfonds' 
Konto u. dgl.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.