Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

3, Titel: Miete, Pacht. 58 541, 542. 813 
DBeftreitet der Bermicther die Zulälfigkfeit der erfolgten Kündigung, weil er 
den Gebrauch der Sache rechtzeitig gewährt oder vor dem Ablaufe der ZFrijft die 
Abhilfe bewirkt Habe, fo trifft ihn die Beweislaft. 
®, I, 5329; WI, 487 206). 1. 2; II, 585, 
8 542 gibt dem Mieter unter hbefonderen VBorausfebungen (f. Bem, II) ein außer: 
ordentliches Kündigungsrecht. 
1. AMUgemeines: 
u Nach den allgemeinen Örundjäßen au dem Rechte der Schuldverhältniffe 
mürbe den: Mieter ein KRücktrittsrecht nur in jehr befhränktem Maße zuftehen und ins- 
befondere in jenen Füllen verfagen, in welchen Die AA E DE durch eine nach- 
folgende unverfchuldete ET AD nur teilmeife ausgefchlolen ift. (Bal. $$ 139, 323.) 
Dies mürde aber dem praktifcdhen Bedürfnifie des Mieter8 nicht genügen, meshalb das 
Sefeß hier ein befjonderS ausgekhaltetes Rüctrittsrecht N hat. Wal. 
Bem. I zu 8 537 und MM. II, 419. Schon im gemeinen Nechte (RMOGE. Bd. 4 S. 169; 
vgl. He. Tl IV cap. 6 8 18 und Anm. 3; bayr. ODberft. LOG. Bd. 6 S. 833 FF.) und in 
den neueren Sefehgehungen (vgl. PLN. ZU. I Lit 21 88 273, 383) wurde für den Mieter 
in befonderes Hücktrittsrecht vom Vertrag anerkannt. 
Sm übrigen it dur S 542 die Anwendung der allgemeinen GÖrundfäße, 
der SS 275 und 323 ff. nicht Jcohlechthin ausgefchloffen; eS muß jeweils durch eine Ber” 
aleihung der befonderen Beltimmungen mit den allgemeinen Orundjägßen ermittelt werden, 
inwietveit für diefe neben den befonderen Bejtimmungen noch Raum ift. In den Fällen 
des $ 323 ift der Mieter meiftenS durch S 542 befier geftellt; nur wenn eine gänzlidhe 
Unmöglichfeit der Leiftung eintritt, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, it unter 
Umftänden $ 323 Hir den Mieter günftiger, vgl. ROSE. Bd. 62 S. 225, f. ferner auch 
Dertmann in Borbem. 4 vor $ 535. 
_ 8. Die Geltendmachung diefes Nechte8 erfolgt dur eine außerordentliche 
Kündigung und bewirkt die jofortige Auflöijung des ganzen A ak 
Dältnijtes. Die Kündigung erfolgt durch einfeitige formloje Crflärung des Mieters 
al. S 564 mit Bem.). Der Mieter ift alfo nicht etwa auf eine flagemweife Geltend- 
nachung angewiefen. Wenn freilich der Vermieter fich nicht damit zufrieden gibt, muß 
28 zum Kechtöftreite fonımen,. . 
Unter Kündigungsfri it ift hier diejenige Frift zu verftehen, die zwijdhen der 
Syffärung der Kündigung und_dem damit en Schlulfe des Bertragsverhältnifes 
zinzuhalten ift, nicht aber die Ir zwifchen den Eintritte des Aündigungsgrundes und 
der Erflärung der Kündigung (]. Urt, d. Reichager, vom 6. Dezember 1901 in Gruchot, Beitr. 
Bd. 47 S. 398). 
3. Diefe außerordentliche Kündigung fanıt alle Arten von Miet (oder Pacht) 
Berträgen berühren, ohne Unterfchied, ob fie auf beftimmte oder unbeftimmte 
Beit, mit längeren oder kürzeren Friften abgefchloffen find, und gleichviel, ob der 
Mieter Ihon in den Befibß der Mietfache gekommen ift oder nicht. , 
s ade den Zufabß einer Bedingung vgl. Borbem. 5 vor 8 158 und diezBem. N, 2 
ar S 564. 
4. Berhältnis des Baragraphen zu 88537 und 538: 
a) Die Geltendmachung diefe8 außerordentliden Kiündigungsrecht8 {Oließt 
mit aus, daß der Mieter daneben auch feine Rechte aus 8 537 (BY in8- 
nacdhlaß) oder S 538 See wegen Mängel der Miet 
Tache geltend macht für die Zeit bis zur Beendigung des Mietverhältnifies. 
Draglich ift, ob folde Schadenserfaßanfprüche auch dann mit Erfolg 
zeltend gemacht werden fönnen, wenn zwar die fie begründenden ECreignifje 
m Sinne des 8 538 in die Zeit des BeftehenS des Vertrag3 fallen, die den 
Betrag ıumb N DE des Schadens beftimmenden Tatfachen aber erft in der 
Zeit nach der durch Kündigung herbeigeführten Endigung des Mietverhält- 
1ifie8 herbortreten. Die Frage ijt zu bejahen, vgl. ROSE. Bd. 64 S, 381 ff. 
Der Mieter fan aber keinen SchadenzZerfaß dafür fordern, daß er 
infolge feiner Aündigung die Mietfadhe entbehrt oder daß er 
de8halb, 3. BD. durch Befchaffung einer neuen Mietfache, Unkoften G. BD. 
Transportunkoften) gehabt hat. Maßgebend für die Unficht muß ins 
Jejondere auch die Stellung des Vermieters auf der Gegenjeite im 
Falle der außerordentlidhen Kündigung fTeilenZ des Vermieters fein 
dgl. Bent. II 3zu S 553), anderfeit8 aber au die Erwägung, daß mit 
einem Rücktritte vom Vertrage — ein folder ft in ihrem Grunde auch 
die außerordentliche RAlündiauna — fi der Anfpruch auf ein Crz 
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