Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

3. Titel; Miete. Padht. S 581. 929 
oder nicht. Bal. hierüber Näheres oben Bem. I, 1, b. Wird ein leeres Haus 
ohne bisherige Einrichtung oder ohne Inventar überlaffen, wenn auch 31 
einem beitimmten Betriebe, {0 wird für die Hegel Miete vorkiegen und nicht 
Baht; denn daS leere Lokal als folheS kann feinen Erirag liefern, dies 
wird vielmehr erft möglich durch die vom Mieter befchaffte Einrichtung und 
perjünliche Wrbeit desfelben. Yebhnlidh fällt audh & B. die Neberlaffung 
von Räumlichkeiten zu Theaterziweden unter den Begriff Miete, während 
ein al8 Theater eingerichtete8 oder Hergeitelltes Gebäude verpadhtet wird. 
Bol. Zuld a. a. D. S. 16 ff, auch Staudinger, Bortr. S. 490.) 
Au8 dem Gefagten darf jedoch nicht gefolgert werden, daß die Wohnungs- 
miete zur Wohnungs pacht wird, wenn Vermieter Die MNufnahme von 
Üntermietern geltattet. Auch bier werden zwar an A Hrüchte 
au3 der Wohnung gezogen. Allein die Aitervermietung ijt, bier nicht 
beiderfeit8 gewollter EDEN fondern nur einfeitig auf Seite 
de8 Mieters. Anders wäre die Sache, wenn ein gan3e8 Haus Ur ZUM 
Bwede. der Weitervermietung entgeltlicdh überlaffen würde; hier füge YBerz 
pacdhtung vor Arnold in BI f. RAU. Bd. 63 S. 326 Anm). 
Die entgeltlide Einräumung des Rechtes, in einem (Wirtichaft8- 2C.) Saale 
einen Rio8E zum Verkaufe von Sachen aufftellen und benüßen zu dürfen, 
muß Te al8 Mietvertrag, nicht als Pachtvertrag ericheinen, Dal. Das 
bei Warneyer Bd. DE Urt. d. DL®, Kiel vom 2. Mai 1904, f. aber auch 
Römer, Kecht 1905 S. 468. 
4. Unterfcheidung der Pacht von anderen Berträgen, abgefehen von der Miete: 
Sm CET it hervorzuheben, daß die von den Parteien beliebte Bezeichnung 
3. B. als Pac OU nicht immer ent{heiden kann. €E3 muß vielmehr im Zweifelsfall 
auf den juriftijchen Kern des Vertrags eingegangen werden, Mal. au8s der Praxis 
Necht 1908 Nr. 1358. 
a) Befonders Häufig entftehen Zweifel, ob im Konkreten alle ein Bacht- oder 
ES vorliegt (analog, wie bei der Miete; val. Bem. B, I, 3, b 
zu . 
, Bei verbraug baren Sachen (3. B. Wajfer, © as 2.) wird regel- 
mäßig ®auf und nicht Pacht gegeben fein, wenn folde allein den Vertrags: 
gegenjtand bilden und nach beftimmten Yuantitäten überlafjen werden. Freilich 
it auch die Vachtung. eines Wafflernubungsrechts möglich. Hier it aber 
in Wirklichkeit nicht das Maller, fondern daS Recht Vertragsobjekt Arnold in 
Bl. f. RU. Bd. 63 S: 326 Anm.). De 
Auch der fog. Mildhpadhtvertrag ftellt Koh Für die Regel al8 
auf dar, vgl. preuß. O.Trib. Bd. 72 S. 187, Neumann Bem, 1, 4 vor $ 433. 
Wenn Bodenbeitandteile, wie 3. B. Mineralien, Zorf, 
Sehm, Ton 2, den Vertragsgegenitand bilden, wird in Aweitfel8falle zu 
prüfen Jein, ob die Parteien die noch zu gewinnenden Mineralien 2C. als 
fünftige beweglidhe Sachen gebacht haben und fonıit dieje de Gegenftand 
zine8 Raufvertrags gemacht werden wollten oder nicht. Maßgebend wird 
dabei auch fein, ob dem anderen Bertragsteil eine Werfligungsgewalt über 
die Sache nur behuf8 der Ausfcheidung oder Wegführung eingeräumt werben 
mollte (Kauf) oder aber eine allgemeinere Berknunnsaemalt (3. B. Steine 
nach freiem Belieben zu brechen), Auch die Beftimmung des Preifes, ob 
nach einzelnen Quantitäten 2C., fann von Einfluß fein: f. Seuff. Arch. Bd. 48 
Jr. 18, ROSE. Bd. 6 S. 6, Bl. j. RA. Bd. 63 S. 327. Val. ferner ROGE. 
Bd. 26 S. 218, Bd. 27 S. 279 und Sur. Wichr. 1899 S. 462, fowie ROLE. 
in zur Wichr. 1901 S. 266 (Rohlenabbaugerechtigkeit) und ROEC. vom 
23. November 1903 im „Recht“ 1904 S. 18 (Tonlagev); f. auch Kuhlenbedk 
in Sur. Wichr. 1902 S. 553, 554. Eine ausführliche Neberficht über den 
gefamten Stand der Iudikatur wird in der ROCS. Zur. Wichr. 1903 S. 131 
gegeben, vgl. ferner NOS. in Iur. Wichr. 1909 ES 451 (Ausbeutung von 
Önarzitjteinmen), fowie Warneyer Erg.-Bd. 1909 Nr. 187 Sadrik- 
grundjftüc mit Tonlager). | 
Eine moderne Frage ift auch die, vd Verträge über Siektrizität 
al3 Kauf oder Rachtverträge zu gelten haben. _ Das Entfcheidende wird im 
allgemeinen Darin liegen C Hl. f RA. a. a. D.), ob man die Elektrizität 
al8 einen felbitändigen und verbrauchbaren Gegenjtand auffaßt — Hier wäre 
Kauf gegeben — oder aber lediglich al8 Neußerung (Ausbeute) einer Kraft 
‘analog der tierijchen Kraft oder der TE DO Stühlen, in melden 
Sale ein Bachtvertrag vorliegt (val. näher Bem. 1 3u 8 90, ROGE 
Pe)
	        
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