Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

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VI. Abjhnitt: Einzelne Schuldverhältnifje. 
Ueber RedhHtS1huß des Bächters roller ber Bachtzinsforderung, wenn 
der Verpächter einen felbftändigen Nebenvertrag nicht erfüllt hat, 1. 
ipr. d. DLSG. Oldenburg) Bd. 5 S. 30. 
Ueber das Kecht des Pächter8 oder feines RechtsnachfolgerS, unter den 
Borausjeßungen des & 560 Abf. 2 Illaten auch gegen den Widerjpruch 
des Verpächters vom Srundftlicke zu entfernen, val. Meineidam, D. Sur. 3. 
1906 S., 1859 ff. 
3. Eine befondere Betrachtung verdienen hier in Kürze die Rechtsverhältniffe bei 
der Zwangsbollitredung (vol. biezu Neumann in Bem. IV vor S 5801): 
a) Die EN DIE Eh Stun Teiten8 der Gläubiger des VBerpächters : 
x) A Alierswangsbollitredung (ogl. $ 865 ZRO., fowie RKOS, Bd. 18 
S, : 
Soweit eine Awangsvollftrecung in die Früchte (val. SS 810, 
824, 865 3B0.; BOB. 58 93, 64, 956) in Frage kommt, Io fann hier 
der Pächter vor der Trennung aus S 771 ZPO. nicht widerjprechen, 
die Pfändung der bereits in Seinem Befibe befindlichen Früchte aber 
im Wege des 8 809 ZPO. verhindern val. en NOS. Bd. 18 S. 368). 
Bu bemerfen ift hier auch, daß bei einer erfteigerung von Früchten 
vor der Trennung der Pächter troß des Zuijchlags mit der Trennung 
S 956) Eigentümer wird (vol. Neumann a. a. 2.). Hinfichtlich des 
Bubehör8 ift insbef. 8 865 Abi. 2 Sa 1 von Wichtigkeit. 
Wegen einer BwangSbollitredung in andere Sachen ift 
der ont IS er zur Herausgabe nicht bereit ift, durch $ 809 ZPO. 
enligend gefichert. . 
Snmobiliarvollitredung Gierüber find zu vergleichen 88 9, 21, 57 
[52, 180, 183 3wV®.): en . 
xa) Die Beichlagnahme hat an Kicoh keinen Einfluß auf das Recht 
des Müchters hHinfichtlih feines Hruchtgenmuffes und der Itehenden 
Hrüchte ($ 21 AWbf. 3 ZwV8.). Hrüchte, die gemäß S 956 bereits 
in das Eigentum des Pächter? ED 0 find, unterliegen 
Me & 1120 nicht der Hypothek und daher im Hinblick auf 8 20 
of. 2 ZwESG. au nicht der Befhlagnahme. . 
Das Nechtsverhältni3 zwildhen dem Crxiteher in der Bwangs- 
verfteigerung und dem Pächter hat ih nach den VBorlchriften 
des $ 57 ZwV®. zu richten. €3 finden demgemäß die Morz 
JcOriften der SS 571, 572, des 8 573 Saß 1'und der 8S 574, 575 
5GB. au hieher entfurechende Anwendung; der Erfteher it 
jedoch — für den erftauläffigen Termin — berechtigt, das Wacht- 
verhältnis unter Einhaltung der gejeblidhen Frift zu Eündigen. 
Einer etwaigen Een auf Näumung und 
Gerausgabe auf ®rund des Befchluffes, durch den der Bufchlaa 
arteilt wurde, kann der Vächter aus $ 93 AUbf. 1 Saß 2 und 
3 771 8%O. die Widerfpruchsklage entgegenfeßen. 
Aeber echte des Oypothekengläubiger3 gegen die VBeräußer 
A ber Ernte durch den Pächter val. VLG. Dresden, 
Seuft. Arch. Bd. 63 Nr. 46. 
b) Zmwangsvollftrecung feitens der Gläubiger des Pächters: 
Sehiere fönnen natürlich nur mit Mobiliarzmwanasvollitredung gegen den Vächter 
vorgeben. 
Die Pfändung von Früchten unteriteht den Vorfchriften der 88 810, 
824, 865 3%BO., fowie 88 97 f. BOB. Wegen der Zubehörftücke 
it insbef. & 865 Abf. 2 Sag 1 zu beachten.) | 
aa) Der Verpächter kann auf rund feines Sigentums ($ 93) einer 
Srüchtepfändung vor der Trennung nicht mit Erfolg wider- 
‘brechen; vgl. Bem. 2, b zu 8 956 und Fuchs in Ztichr. f. Ziwilvroz. 
Str Dovolbet Läuß hat gleichfalls Keinen Zugriff 
Der Hypothekengläubiger hat gleichfalls keinen Zugri 
auf die noch ftebenden Schi die8 findet feinen Ausgleich 
durch die entfpredhende Haftung der Vachtzinsforderung: val. 
hiezu $ 21 Abi. 2 und 3 ZwV., 88 1123 ff. und Bem. II, B, 1, a, « 
® S 1120. Wegen der Inventar gegenitände vgl. aber auch 
Dem. II, B, 2, d zu 8 1120. 
Das Pacdhtrecht jelbjt kann nah Maßgabe des $ 851 ABO. keinen 
$egenitand der Amwmanasvollitrechung bilden. 
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