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V. Zwei Sondergebiete: „Kriegslasten“ und „Öffentliche
Verschuldung“
A. Die Krieaslasten
In der öffentlichen Finanzwirtschaft Deutschlands spielt die Liquidation des Krieges eine
3roße Rolle, Die gesamten Kriegslasten beliefen sich beispielsweise im Rechnungsjahr 1927/28
auf etwa 3,7 Mrd. AM. Das sind rund ein Fünftel der gesamten Ausgaben von Reich, Län-
dern und Gemeinden (Gemeindeverbänden), die im gleichen Jahr einschließlich Sonder-
leistungen 18,8 Mrd. ZA betrugen. Da die Kriegslasten, abgesehen von der Verzinsung
and Tilgung der deutschen Reichsbahn- und Industrieschuldverschreibungen (880 Mill. ZA),
vom Reich getragen werden, ist der Reichshaushalt durch diesen Posten besonders stark
elastet.
In den drei Rechnungsjahren von 1925/26 bis 1927/28 sind die Kriegslasten von 3,1 Mrd. AM
um nahezu 590 Mill. ZA auf 3,69 Mrd. AM gestiegen. Diese Zunahme von annähernd 20 vH
seht in erster Linie auf die sogenannten »äußeren Kriegslasten«, das sind die Zahlungen in
Erfüllung des Londoner Abkommens. zurück.
1. Die imeren Kriegslasten
Bei den inneren Kriegslasten lassen sich zwei Hauptgruppen unterscheiden, die Kriegs-
versorgung (die Versorgung der Offiziere und Beamten der alten Wehrmacht, der Kriegs-
beschädigten und Kriegshinterbliebenen, der vertriebenen und verdrängten Beamten usw.)
und die übrigen inneren Kriegslasten (die Ausgaben für die besetzten Gebiete usw.
und die Entschädigungen verschiedener Art).
„In ihrer Gesamtheit beliefen sich die inneren Kriegslasten in den Jahren 1925 bis 1927 auf
jährlich etwa 2 Mrd..AZA. Sie betrugen im Rechnungsjahr 1925/26 2 021,5 Mill. AA, im
Rechnungsjahr 1926/27 1 977,5 Mill. ZA und im Rechnungsjahr 1927/28 1 910,1 Mill. AM,
Sind also von 1925/26 zu 1927/28 um rd. 110 Mill. .AZ.M oder 5 vH zurückrerangen.
a. Die inneren Kriegslasten (außer Kriegsversorgung)
Die Abtretung deutscher Gebiete und die Entschädigung der hieraus verdrängten Reichs-
ängehörigen, die Rheinlandbesetzung und der Ruhreinbruch, die Durchführung der im Ver-
Sailler Vertrag geforderten Entwaffnung und Entfestigung, die Entschädigung und Abfindung
der enteigneten Deutschen in den Kolonien und im Ausland sowie andere mit dem Krieg
und seinen Folgen im Zusammenhang stehenden Entschädigungen und Leistungen stellen
SToße Anforderungen an die deutschen Finanzen. Zur Abwicklung der genannten Aufgaben
Mußten besondere Behörden und Einrichtungen geschaffen werden. Als wichtigste seien
folgende genannt: Reichsministerium für die besetzten Gebiete, Reichskommissar und Reichs-
Vermögensverwaltung für die besetzten rheinischen Gebiete, Reichsentschädigungsamt für
Kriegsschäden und Reichsausgleichsamt, Kriegslastenkommission, Heeresfriedenskommission
und Reichskommissariat für Reparationslieferungen. Der Aufwand all dieser Behörden
belief Sich im Rechnungsjahr 1925/26 auf 22,9 Mill. ZA (darunter 19,7 Mill. ZA persön-
liche Ausgaben: Gehälter und Versorgungsgebührnisse) und ging dann bis zum Rechnungs-
Jahr 1927/28 auf 20,8 Mill. A. (darunter 16,8 Mill. 7.4 persönliche Ausgaben) zurück.
. Auch der Gesamtaufwand für die inneren Kriegslasten außer Kriegsversorgung ging —
im Gegensatz zu den äußeren Kriegslasten und auch im Gegensatz zur Kriegsversorgung —
nn Laufe der Jahre sehr stark zurück. Im Rechnungsjahr 1925/26 betrugen die Ausgaben
19 die inneren Kriegslasten außer Kriegsversorgung 594,3 Mill..AZA4, im Rechnungsjahr
926/27 noch 491.5 Mill. AZ. und im Rechnungsiahr 1927/28 nur mehr 293,7 Mill. AM.