Metadata : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

oder  Verämleniiig  bestehender  Züge,  das  Anhalten  auf
einzelnen  Stationen,  die  Ausgabe  bestimmter  Billetsorteii
—  Retourbillets  3.  Classe  —  die  Einrichtung  bedeckter  Warteräume ­
  für  die  Passagiere,  dahin  gerechnet.
Festgehalten  wird  als  Grundsatz,  dass  nicht  schon  das
Interesse  einzelner  Individuen  sondern  nur  ein  Bedürfniss
von  wirklich  öffentlichem  Character  zum  Einschreiten  berechtigt, ­
  und  dass  Rücksicht  zu  nehmen  ist  auf  die  Cesammtsituation
  der  betreffenden  Eisenbahn  und  ihrer  Verkehrseinrichtungen. ­

Die  Zahl  der  in  Bezug  auf  diese  Bestimmung  vorgekommenen
  Beschwerdefälle  ist  gering,  aber  dies  beseitigt  nicht
die  principielle  Bedeutung  der  ersteren,  welche  eben  dahin
geht,  dass  die  Eisenbahnen  durch  die  hierfür  bestimmte
staatliche  Behörde  zu  Einrichtungen  in  dem  angedeuteten
weiten  Umfange  gezwungen  werden  können.
Die  Gewährung  Besoiideie  Berücksichtigung  erfordert  die  Frage  der
directer  Tarife.  ®
directen  larife.  Die  erwähnten,  durch  das  Gesetz  von  1873
der  Eisenbahncommission  in  Betreff  derselben  beigelegten
Befugnisse  gehen  offenbar  sehr  weit,  und  wenn  Cohn
in  seinem  erwähnten  Werke  diese  Vorschriften  nur  als
formelle,  die  Bestimmungen  des  zweiten  Abschnittes  des
Gesetzes  von  1854  ergänzende  Einzelheiten  charakterisirt  *)?
so  erscheint  damit  doch  deren  Bedeutung  nicht  hinreichend
gewürdigt.  In  der  That  dürfte  kaum  in  einem  andern  Lande
eine  Staatsbehörde  die  gleiche  Befugniss  haben,  wenn  auch
nur  auf  Anrufen  einer  betheiligten  Eisenbahn  oder  Canalgesell'
Schaft,  den  Privatbahnen  für  die  directen  Tarife  die  Route,  den
Gesammtsatz  und  den  Vertheilungsmodus  vorzuschreiben.  Die
Einschränkung,  dass  keine  Bahn  geringere  Meileneinheitssätze
anzunehmen  braucht,  als  sie  auf  der  Concurrenzroute  bezieht, ­
  hat  nur  wenig  Werth:  denn  sie  findet  überhaupt  nur

*)  Cohn,  Untersuchungen  über  die  Englische  Eisenbahnpolitik,
Band  I.  S.  354.
            
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