Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Verkehrs-  und  Tarifsachen,  Rechtszustand.

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Anweiidung,  wo  es  sich  um  Coiicurrenz  zwischen  denselben
l'-ndpunkten  handelt  —  besonders  also  auch  nicht  in  dem
ebenso  häufigen  Fall  der  Concurrenz  verschiedener  Versandotler
  Bezugsorte  —  und  dann  lässt  sie  ganz  ausser  Acht,  mit
'velcheii  Längen  eine  Bahn  an  beiden  Ilouten  betheiligt  ist,
f'ii’  wie  viel  Meilen  sie  also  den  betreffenden  Einheitssatz
jeder  Boute  bezieht.  Streitfälle  kommen  nur  vor,  wo
®ihe  Bahn  an  der  zweiten  Boute  geringeres  Interesse
mit  einer  kleineren  Meilenzahl  participirt.  Wenn
aber  hier  trotzdem  dieselben  Meileneinheitssätze  ge-'vähren
  muss  und  nur  nicht  unter  diese  hinabzugehen
^^laucht,  so  ist  das  kaum  noch  ein  Vorrecht  zu  nennen,
^miial  sie  Bedingungen  in  Betreff  des  Gesammtsatzes  oder
^ler  Antheile  der  übrigen  Bahnen  nicht  stellen  darf  und  also
,  selbstredend  auf  der  ersten  Boute  sofort  gleichfalls
^mzuführende  und  dort  ihren  Gewinn  schmälernde,  Herabsetzung ­
  des  Gesammtsatzes  nicht  hindern  kann.

Hie  practische  Anwendung  dieser  Bestimmung  ist  bisher
ähnlich  wie  bei  der  neuerlich  in  die  Concessionen  der  preus-  der  Bestimmung
sischen  Eisenbahnen  aufgenommenen  Verpflichtung,  unter  ge-  Tarife,
'vissen  Bedingungen  die  für  eine  Strecke  in  irgend  einem  Verkehre ­
  eingerechneten  niedrigsten  Antheile  auch  für  jeden
Mildern  Verkehr  zu  gewähren  —  eine  sehr  geringe  gewesen; ­
  es  war  nämlich  bis  Sommer  1875,  also  während
einahe  2  Jahren,  erst  ein  einziger  Beschwerdefall  durch
'ke  Commission  entschieden  worden.  Ein  zweiter  Fall  war
%hängig  gewesen  aber  durch  gütliche  Einigung  erledigt.
^ie  bei  Entscheidung  jenes  Falles  von  der  Commission
^-usgesprochenen  Ansichten  beweisen,  dass  auch  sie  keines-^'®gs
  auf  einem  radicalen,  das  Erbwerbsinteresse  der  ein-^ßhien
  Eisenbahn  ignorirenden  Standpunkt  steht.  Der  Fall
so,  dass  die  Versandbahn  an  der  längeren  und  eine
®beigangsstation  mehr  passirenden  Boute  A  mit  einer  län-1)61
  en  Strecke  als  an  der  kürzeren  Boute  B.  betheiligt  war
^^'d  Bildung  des  Tarifs  ausschliesslich  über  die  erstcre

ver-
            
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