Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Verkehrs-  und  Tarifwesen,  Rechtszustand.

29

(len  gegen  die  englisclien  Bahnen  wohl  erhobenen  Klagen
über  Willkühr  nnd  Bedrückung  des  Publikums  wenig  überein,
und  besonders  die  Behauptung,  es  habe  nur  die  Weitläutigkeit
und  Kostspieligkeit  des  Verfahrens  vor  den  (ferichtshöfen  die
Anbringung  zahlreicherer  Beschwerden  verhindert,  dürfte
dadurch,  mindestens  was  die  neuere  Zeit  betriftt,  widerlegt
werden.
Die  mit  ausführlichen  Gründen  publicirten  Entscheidüngen
  zeigen  im  Allgemeinen  ein  verständnissvolles  Eingehen ­
  auf  die  Besonderheiten  der  einzelnen  Fälle  und  das
Bestreben  gerechter  Abwägung  der  entgegenstehenden  Interessen. ­
  Insbesondere  wird  wiederholt  ausgesprochen,  dass
uuch  dem  Erwerbsinteresse  der  einzelnen  Eisenbahn  eine
wesentliche  Berechtigung  zuzugestehen,  und  daher  in  die
zur  Geltendmachung  desselben  getroffenen  Massnahmen  nur
mit  Vorsicht  einzugreifen  sei.  Wenn  sich  auch  keineswegs
(Erschöpfende  Regeln  über  alle  in  Frage  kommenden  Punkte
daraus  abstrahiren  lassen,  so  sind  doch  gewisse  Grundsätze
darin  aufgestellt.
Es  erübrigt  nun  die  einzelnen  Vorschriften  durchzugehen.  Die
ad  1.  Gewährung  aller  gebührenden  und  billigen  Erleichterungen,
  due  and  7'easonable  facililies^  in  Annahme,  billigen
Beförderung  und  Ablieferung  des  Verkehrs.  Erleichte-Wohl
  wenig  bauliche  oder  Verwaltungseinrichtungen
mif  einer  Eisenbahn  lassen  sich  denken,  welche  nicht
unter  den  Begriff  solcher  facAlities  gefasst  werden  können,
und  in  Wirklichkeit  ist  auch  die  Einrichtung  neuer
imnneu,  wie  empfindlich  oft  aber  die  Folgen  auch  nur  kleiner  Störungen
ersäuinung  des  Anschlusses  auf  der  Unterwegsstation,  Beschädigung
6r  verspätete  Ankunft  eines  nothwendig  gebrauchten  Frachtgutes,  wohl
gar  Verunglückungen  -  für  den  Betheiligten  sind.  Eine  gerechte  Kritik
dies  nicht  vergessen  und  den  anzulegenden  Massstab  nicht  einem
>  ealeu  Eisenbahnsystem  entnehmen  sondern  vorzüglich  nach  einem
erg  eich  mit  dem  Gesammtzustaud  des  Eisenbahnwesens  in  andern
Ländern  bestimmen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.