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niedrigsten Kosten angeboten wird, ist es möglich, ihn für die
Versicherung zu gewinnen. Hieraus folgt, daß die Kostenfraga
in der Lebensversicherung eine ganz besonders wichtige Rolle
spielt. Damit ist aber gesagt, daß die Lebensversicherungsgesellschaften
gezwungen sind, wenn sie das Geschäft ständig
weiter ausdehnen und den Kreis der Versicherten vergrößern
wollen, den Preis der Versicherung so niedrig wie möglich
zu halten. Das können sie aber nur, wenn sie die ihnen zufließenden
Prämien der Versicherten so hoch verzinslich anlegen,
wie es ohne Außerachtlassung der Sicherheit der Anlage
möglich ist. Diese innere Notwendigkeit und Eigentümlichkeit
des Betriebes hat die Lebensversicherungsgesellschaftem
friit veranlaßt, erhebliche Teile ihres Vermögens hypothekarisch
anzulegen.
Wie man nicht selten die Versicherungsgesellschaften bei
Erörterung der Liquiditätsfrage mit den Sparkassen auf eine
Stufe stellt und der Eigenart des Versicherungswesens damit
nicht gerecht wird, wird bei der Begründung der Kapitalanlagevorschrift
oft auch kein Unterschied zwischen Sparkassen
und Versicherungsgesellschaften hinsichtlich des Charakters
der Spareinlagen und der Lebensversicherungsprämien
gemacht. Wer einer Sparkasse Gelder anvertraut, tut dies,
wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse es erlauben und unterläßt
es, wienn sie es nicht mehr gestatten. Er kann in solchen,
Zeiten auch die früher gemachten Einlagen entweder ohne
oder mit kurzer Kündigungsfrist ohne Schädigung zurückerlangen.
Eingelegt werden bei den Sparkassen also Wirtschaftsüberschüsse,
Beträge, für die die wirtschaftende Person im
Moment keine Verwendung hat und die sie daher in Rückstellung
bringt. Ganz anders bei der Lebensversicherung. Wer
einen Lebensversicherungsvertrag abschließt, verpflichtet sidh
damit zu regelmäßigen Zahlungen für viele Jahre, oft das
ganze Leben hindurch. Er kann die eingezahlten Beträge entweder
überhaupt nicht zurückfordern oder vereitelt, wenn er
sie nach längerem Bestehen der Versicherung von der Gesellschaft
zurückverlangt, dadurch den Zweck des Versicherungsvertrages
und erleidet gleichzeitig hierbei mehr oder minder