Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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niedrigsten  Kosten  angeboten  wird,  ist  es  möglich,  ihn  für  die
Versicherung  zu  gewinnen.  Hieraus  folgt,  daß  die  Kostenfraga
in  der  Lebensversicherung  eine  ganz  besonders  wichtige  Rolle
spielt.  Damit  ist  aber  gesagt,  daß  die  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  gezwungen  sind,  wenn  sie  das  Geschäft  ständig
weiter  ausdehnen  und  den  Kreis  der  Versicherten  vergrößern
wollen,  den  Preis  der  Versicherung  so  niedrig  wie  möglich
zu  halten.  Das  können  sie  aber  nur,  wenn  sie  die  ihnen  zufließenden ­
  Prämien  der  Versicherten  so  hoch  verzinslich  anlegen,
  wie  es  ohne  Außerachtlassung  der  Sicherheit  der  Anlage
möglich  ist.  Diese  innere  Notwendigkeit  und  Eigentümlichkeit ­
  des  Betriebes  hat  die  Lebensversicherungsgesellschaftem
friit  veranlaßt,  erhebliche  Teile  ihres  Vermögens  hypothekarisch
anzulegen.
Wie  man  nicht  selten  die  Versicherungsgesellschaften  bei
Erörterung  der  Liquiditätsfrage  mit  den  Sparkassen  auf  eine
Stufe  stellt  und  der  Eigenart  des  Versicherungswesens  damit
nicht  gerecht  wird,  wird  bei  der  Begründung  der  Kapitalanlagevorschrift ­
  oft  auch  kein  Unterschied  zwischen  Sparkassen ­
  und  Versicherungsgesellschaften  hinsichtlich  des  Charakters ­
  der  Spareinlagen  und  der  Lebensversicherungsprämien
gemacht.  Wer  einer  Sparkasse  Gelder  anvertraut,  tut  dies,
wenn  seine  wirtschaftlichen  Verhältnisse  es  erlauben  und  unterläßt ­
  es,  wienn  sie  es  nicht  mehr  gestatten.  Er  kann  in  solchen,
Zeiten  auch  die  früher  gemachten  Einlagen  entweder  ohne
oder  mit  kurzer  Kündigungsfrist  ohne  Schädigung  zurückerlangen. ­
  Eingelegt  werden  bei  den  Sparkassen  also  Wirtschaftsüberschüsse, ­
  Beträge,  für  die  die  wirtschaftende  Person  im
Moment  keine  Verwendung  hat  und  die  sie  daher  in  Rückstellung ­
  bringt.  Ganz  anders  bei  der  Lebensversicherung.  Wer
einen  Lebensversicherungsvertrag  abschließt,  verpflichtet  sidh
damit  zu  regelmäßigen  Zahlungen  für  viele  Jahre,  oft  das
ganze  Leben  hindurch.  Er  kann  die  eingezahlten  Beträge  entweder ­
  überhaupt  nicht  zurückfordern  oder  vereitelt,  wenn  er
sie  nach  längerem  Bestehen  der  Versicherung  von  der  Gesellschaft ­
  zurückverlangt,  dadurch  den  Zweck  des  Versicherungsvertrages ­
  und  erleidet  gleichzeitig  hierbei  mehr  oder  minder
            
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