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stand derjenige ist, der im Kampfe unterliegt, weil derjenige,
der unter den ungünstigsten Verhältnissen in den Kampf tritt.
Es ist natürlicherweise unmöglich genau festzustellen, in
wie weit ein jedes Individuum zur Hervorbringung des Gesammt-
einkommens heigetragen hat, und ist es daher auch nicht
möglich, einem Jeden den ihm gebührenden Antheil an dem
selben anzuweisen. Dieser Antheil muss daher durch freie Ver
träge zwischen Grundbesitzer und Capitalist, Capitalist und
Unternehmer, Unternehmer und Arbeiter bestimmt werden. Duich
die Einwirkung der freien Concurrenz muss sich somit der Au-
theil ergeben, der einem jeden der bei der Produktion betheiligten
Individuen gebührt und zukommen soll.
Eine Aufhebung der gesellschaftlichen Stände ist weder
möglich, noch wünschenswerth. Die Verschiedenheit derselben
weckt in den unteren Classen den Wunsch nach grösserem
Wohlstände. Ein Jeder sucht sich in eine höhere Classe hin
auf zu schwingen. Damit jedoch dieses Streben nach höherem
Wohlstände eine günstige Wirkung habe, muss es einem Jeden
möglichst erleichtert werden, durch wirthschaftliche Thätigkeit
sich empor zu arbeiten. Die Classen dürfen nicht schroff von
einander getrennt sein, sollen vielmehr allmählig in einander
übergehen.
Sind die Stände schroff von einander getrennt, so dass
es für die unteren Classen sehr schwer oder unmöglich ist,
sich durch Arbeit hinauf zu schwingen, so entstehen Hass und
Umsturzpläne anstatt des wohlthätigen wirthschaftlichen Strebens.
Werden die Stände dagegen abgeschafft, so wird die wirth
schaftliche Thätigkeit bedeutend abnehmen. Das Streben nach
einer höheren gesellschaftlichen Stellung fehlt; ein Jeder braucht
sich nur noch in der gegenwärtigen Stellung zu behaupten ; die
Sparsamkeit verschwindet; die Gleichgültigkeit und Irägheit
greift um sich, bis der wirthschaftliche Geist gänzlich abstirbt,
die Wirthschaft allmählig verkommt und schliesslich, wenn
sie nicht rechtzeitig umkehrt, zu Grunde geht.
Die Verschiedenheit der Stände daher, wenn sie auf ge-