724 Einundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
nun wirklich eine europäische und eine deutsche Garantie von
absoluter Sicherheit erreicht? Die von der Erbfolge aus—
geschlossenen Töchter Kaiser Josephs J. hatten, die eine, Maria
Josepha, den Kurfürsten Friedrich August II. von Sachsen,
die andere, Maria Amalia, den Kurfürsten Karl Albert von
Bayern geheiratet: natürlich unter Erbverzicht und unter
schließlicher Gewährleistung auch der Pragmatischen Sanktion
durch ihre Gemahle. Aber würden selbst solche Versprechungen
endqültig binden? Das war die Frage.
Diese aus all den Sorgen um die Anerkennung der
Pragmatischen Sanktion entstehende und schließlich immer
deutlicher zutage tretende Lage muß man sich an erster Stelle
ständig und in ihren einzelnen Phasen vergegenwärtigen, will
man die innere politische Geschichte der Nation in diesem Zeit⸗
raum und vor allem das Verhältnis Brandenburg-Preußens
zu Österreich während seiner Dauer verstehen.
In der Natur der Dinge lag es, daß sich zwischen den
beiden deutschen Ostmächten ständige Eifersüchteleien ergeben
mußten, sobald Brandenburg-Preußen zum Königreich erhoben
worden war und die Hohenzollern sich nach außen fühlen
lernten. Daher begannen die Zerwürfnisse schon unter König
Friedrich J. und setzten sich dann, dem leidenschaftlicheren und
härteren Charakter seines Nachfolgers entsprechend, unter
Friedrich Wilhelm J. um so entschiedener fort. Im September
1721 kam es so weit, daß der kaiserliche Resident Berlin ver—
ließ und der preußische aus Wien entfernt wurde: der Boden
eines gegenseitigen Einvernehmens der beiden Mächte schien
für lange zerstört.
Da brachte die jülich-bergische Angelegenheit den Berliner
Hof dem Wiener doch wiederum näher.
Mit dieser aber hatte es folgende Bewandtnis. Der
jülich-bergische Erbfolgekrieg! war, nach mehr als halbhundert⸗
jähriger Dauer, am 9. September 1666 durch einen endgültigen
Vergleich dahin erledigt worden, daß die beiden streitenden
Teile, Pfalz-Neuburg und Brandenburg, sich im Besitze der
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