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landes vor dem Kriege waren. - Eine Beeinträchtigung der. Leistungsfähigkeit
unserer Volkswirtschaft im Wettbewerbe gegen
das Ausland kann somit als Wirkung der geplanten Verkehrsbesteuerung
nicht eintreten.
Wir schliessen, indem wir Ihnen noch eine Übersicht der
präsumtiven Erträge der einzelnen Abgaben unterbreiten:
1. Abgabe von inländischen Aktien . . . . Fr. 3,586,000
2. Abgabe von inländischen Obligationen . . „ 3,890,000
3. Abgabe von Stammkapital-Anteilscheinen inländischer
Genossenschaften, p. m.
4. Abgabe von ausländischen Wertpapieren!) .
5. Abgabe von Prämienquittungen, .
6. Abgabe von Wechseln . . . .
7. Abgabe von Frachtdokumenten .
750,000
2,066,000
2.000,000
2.270.000
Total Fr. 14,562.000
Hiervon wären abzusetzen:
1% des Abgabeertrages als Entschädigung
der Stempelstellen
und der Markenverkäufer . .
Kosten der Zentralverwaltung .
Unvorhergesehenes und zur Abrundung.
. .
Fr. 145,620
„ 100.000
»
66.380
Fr. 312.000
Reinertrag der Abgaben. . . . ; 4 &
Hiervon 20 % Zuweisung an die Kantone . .
Fr. 14,250,000
2.850.000
Ey
Reinertrag zueunsten- des Bundes Fr. 11.400.000
Es ist selbstverständlich, dass der Ertrag der Abgaben nicht
sofort mit dem Beginne ihrer Erhebung den vorgesehenen Umfang
erreichen wird. Möglicherweise wird mit dem Abgaben-*)
Nach zuverlässigen Schätzungen wurde der Betrag der schweizerischen
Kapitalanlagen in ausländischen Werten während der dem Kriegsausbruch
unmittelbar vorausgegangenen Jahre mit mindestens 100 Mill. Fr.
jährlich geschätzt, wovon etwa die Hälfte in Aktien und die Hälfte in
Obligationen zur Anlage gelangen mochte, Bei einem Ansatz von 1% für Obbigationen
und 1’/s %, für Aktien wäre, unter Zugrundelegung jener Schätzung,
von ausländischen Werten ein Abgabeertrag von 1'/4 Mill. Fr. in die Ertragsberechnung
einzusetzen. Mit Hinblick auf die im Gefolge der Kriegskrisis
zweifellos zu erwartende Einschränkung der Kapitalanlagen in ausländischen
Werten wurde der Ertrag mit nur Fr. 750.000 angesetzt.