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renseignement); sie sollten eine Arbeitsvermittlung auf statisti-
scher Grundlage schaffen. Für die innere Einrichtung dieser
Bureaus schrieb das Dekret die Führung von zwei Registern
vor; das eine sollte, nach Beschäftigungskategorien gesondert,
die Nachfrage nach Arbeit, sowie Namen und Adresse des
Arbeitsuchenden, das zweite dieselben Aufzeichnungen über
das Arbeitsangebot unter genauer Angabe des Lohnes und der
sonstigen Arbeitsbedingungen enthalten.
Zu den Massregeln, die der augenblicklichen Not der ar-
beitenden Klassen in Paris abhelfen sollten, gehört auch ein
Vorschlag Louis Blanc’s '), der ‘deshalb von grossem Interesse
ist, weil er beweist, wie tief die Ideen Fourier’s in die Bevöl-
kerung gedrungen waren und welch mächtigen Resonanzboden
sie bereits in den unzufriedenen Arbeitermassen von Paris be-
sassen. Der Vorschlag L. Blanc’s bezweckte gewissermassen
die Errichtung von „Phalansterien“ in Paris selbst, Es sollten
in den vier volkreichsten Vierteln der Hauptstadt vier Nie-
derlassungen gegründet werden, jede für ungefähr 400 Ar-
beiterfamilien mit gesonderter Wohnung für jede Familie.
Der grundlegende Gedanke war, allen diesen Wirtschaften
die durch den Massenconsum erzielten Ersparnisse an Nahr-
ungsmitteln, Beheizung, Beleuchtung etc. zukommen zu
lassen. Die Niederlassungen sollten Bäder, Gärten, Lehr-
säle, Schulen etc. enthalten. Nach Plänen, die der provis.
Regierung vorlagen, glaubte sie die Kosten für die Errichtung
je eines Etablissements mit ı Million Francs bestreiten zu
zönnen. Das Kapital, das durch eine staatliche Anleihe zu
beschaffen wäre, sollte auf den Etablissements selbst pfand-
rechtlich sichergestellt, die Zinsen aus der Vermietung be-
stritten und ein eventueller Fehlbetrag vom Staate getragen
werden. — Endlich hob ein Dekret der provis, Regierung
v. 24. März 1848 (Moniteur No. 85 v. 25. März) die Gefäng-
nisarbeit auf um so den Arbeitern eine unangenehme Con-
currenz vom Halse zu schaffen.
2. Siehe die Commissionssitzung v. 5. März 1848 in Girardin a. a. O.
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