463
Aussührungsbestimmungen. Muster 2.
Zu e. Nur Beträge von
1000 SDt. oder mehr im ein
zelnen Falle sind anzusetzen.
d) zu sonstigen Anschaffungen, die nicht dem gewöhnlichen Be
dürfe meiner Person oder meines Haushalts dienen, im An
schaffungswerte von mindestens 500 M. für den einzelnen
Gegenstand oder von mindestens 1000 M. für mehrere gleich
artige oder zusammengehörige Gegenständeverwendet
e) Zahlungen und Hingaben an Zahlung? Statt während des
Veranlagungszeitraums auf Grund vertraglicher Verpflichtung
oder aus sonstigen Gründen ohne einen der Leistung ent
sprechenden Gegenwert im voraus geleistet, obgleich die Vor
auszahlung nach den Gebräuchen des Handels oder Verkehrs
erst nach Ablauf dieses Zeitraums zu bewirken gewesen toäte^
f) an Kriegssteuer nach dem Kriegssteuergesetze vom 21. Juni
1916 lReichs-Gefetzbl. S. 561) und dem Gesetz über die Er
hebung eines Zuschlags zur Kriegssteuer vom 9. April 1917
lReichs-Gefetzbl. S. 349) während des Beranlagungszeitraums
M.
M.
nach dem 30. Juni 1919 -
gezahlt.
VIII. Ich und meine Ehefrau — die von mir — uns — vertretene Abgabepflichtige — haben—
hat — nach dem 1. August 1914 die unter I 1 A ju 1 2 8
zu aufgeführten Grundstücke erworben, deren Gestehungs
kosten nach dem Staude am 30. Juni 1919 betragen
lBezeichnung der Grundstücke)
Zusammen...
M.
M.
- M.
hiervon ab die durch Verschlechterung entstandenen Wertminderungen
■ M.
.. M.
M.
Bleiben M.
!
IX. Das Anfangsvermögen ist durch Wehrbeitragsveranlagungsbescheid, Wehrbeitragsfeststellungs
bescheid, Besitzsteuerbescheid, BesitzsteuerfeststcllungSbescheid, Kriegssteuerbescheid 1916 de ..
lBehörde, die den Bescheid erteilt hat, Nr. der Wehrbeitragsliste oder der Befitzsteuerliste)
festgestellt worden auf M. *) **).
X. Eine besondere Berechnung des steuerbaren Vermögens nach dem Stande bei Beginn des
1. Januar 1914 — bei dem nach diesem Zeitpunkt liegenden späteren Eintritt der Steuer
pflicht — liegt Bet***).
XI. Haben Sie ober Ihre Ehefrau am 30. Juni 1919 bei einer Bank, Sparkasse, bei einer
Unternehmung, die geschäftsmäßig Bank- oder Bankiergeschäste betreibt, bei einer
Hinterlegungsstelle, Postscheckamt oder Schuldbuchverwaltung Wertsachen, ein ver
schlossenes Depot, ein Schließfach, ein Guthaben ober ein lausendes .Konto gehabt?
Bejnhenbensalls bei welcher Bank usw. haben Sie ober Ihre Ehefrau Wertsachen,
ein verschlossenes Depot, ein Schließfach, ein Guthaben ober ein laufenbes Konto
gehabt?
bcrftcficrc
Wir'versichern ^’ c bvrstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen
gemacht sind. , den ten 1919.
Steuererklärungen ohne Unterschrift
gelten als nicht abgegeben.
lUnterschrift)
*) Anzugeben ist der Gesamtbetrag aller Aufwendungen, nicht nur der die Summe von
10 000 M. überschießende Betrag der Aufwendungen.
**) Wenn dem Abgabepflichtigen nicht mehr bekannt, ist der Ort anzugeben, an dem er zur
Zeit der Abgabe der Wehrbeitragserklärung oder der Besitzsteuererllärung gewohnt hat.
***) Für solche Abgabepflichtige, deren Vermögen weder bei der Wehrbeitragsveranlagung
noch bei der Besitzsteuerveranlagung rechtskräftig festgestellt ist oder deren Besttzsteuerpslicht
erst nach dem 1. Januar 1914 eingetreten ist.