fullscreen: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Der Verein gewährt l/zO/o vom Umsatz von Ueberschuß und Manko. 
Ergibt sich bei einer Inventur ein Manko, so kommt das Ergebnis des 
vorhergehenden und des nachfolgenden Geschäftsjahres zur Verrech 
nung. Auf Auszahlung eines etwa verbleibenden Ueberschusses hat 
der Lagerhalter keinen Anspruch. 
Diese letzte Bestimmung besteht wohl in allen Konsumvereinen. 
Die Konsumvereine der Lausitzer Vereinigung haben festgesetzt, daß bei 
Jahresschlußinvcnturen festgestellte Schlußbeträge und Ueberschüsse 
vorzutragen sind. Der Ueberschuß des ersten Geschäftsjahres füllt nach 
Ablauf des zweiten dem Verein zu. Hat der Lagerhalter in zwei 
aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren Fehlbeträge, so wird der Fehl 
betrag vom ersten Jahre von der Kaution gekürzt. Erweist sich in 
drei Jahren ein Ueberschuß, so ist der ausgezahlte Fehlbetrag an den 
Lagerhalter bzw. die Lagerhalterin zurückzuerstatten. 
Im Dienstvertrage ist auch von der Kaution die Rede. Sie 
ist in den Konsumvereinen verhältnismäßig gering, jedenfalls ent 
spricht sie nicht den Kautionen von 2000 M., wie man sie nach 
H i r s ch") in den neueren deutschen Filialbetrieben nach französischem 
Muster verlangt, um sich bequem und billig Kapital zu beschaffen. 
Eine Statistik über die Kautionen der Konsumgenossenschaften fehlt 
mir. In sehr vielen Vereinen konnte ich eine Kaution von 300 bis 
500 M. konstatieren, andere Vereine gehen darüber hinaus bis zu 
1000 M. Einen allgemein gültigen Maßstab für die Höhe der Kau 
tionen gibt es kaum. Im Handbuch für Konsumvereine von 
Oppermann und H ä n t s ch k e finde ich die Bemerkung: „Der 
Lagerhalter hat eine Kaution zu stellen, die sich nach der Höhe der 
Bestände des von ihm zu verwaltenden Lagers richtet, in der Weise, 
daß sie einen Bruchteil des durchschnittlichen Warenbestandes — vieh 
leicht die Hälfte — beträgt,"") Allgemein trifft das heute für die 
Konsumvereine nicht mehr zu. Auch die Umsatzhöhe ist nicht maß 
gebend; denn die Kaution ist in sehr vielen Vereinen — wenn auch 
vielleicht nicht überall — in sämtlichen Verteilungsstellen, ob nun 
der Umsatz hoch oder niedrig ist, gleich. Nur in sehr großen Zügen 
läßt sich eine gewisse Regelmäßigkeit konstatieren, indem große Ver 
eine hohe Kautionen und kleine Vereine niedrige Kautionen ver 
langen, wobei Bestands- und Umsatzgröße der Verteilungsstellen mit 
entscheidend sein mögen. 
ls ) Die Filialbetriebe im Detailhandel, S. 82. 
") Oppermann und Häntschke, Handbuch für Konsumvereine. 
Berlin 1904. S. 56. 
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