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Der Verein gewährt l/zO/o vom Umsatz von Ueberschuß und Manko.
Ergibt sich bei einer Inventur ein Manko, so kommt das Ergebnis des
vorhergehenden und des nachfolgenden Geschäftsjahres zur Verrech
nung. Auf Auszahlung eines etwa verbleibenden Ueberschusses hat
der Lagerhalter keinen Anspruch.
Diese letzte Bestimmung besteht wohl in allen Konsumvereinen.
Die Konsumvereine der Lausitzer Vereinigung haben festgesetzt, daß bei
Jahresschlußinvcnturen festgestellte Schlußbeträge und Ueberschüsse
vorzutragen sind. Der Ueberschuß des ersten Geschäftsjahres füllt nach
Ablauf des zweiten dem Verein zu. Hat der Lagerhalter in zwei
aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren Fehlbeträge, so wird der Fehl
betrag vom ersten Jahre von der Kaution gekürzt. Erweist sich in
drei Jahren ein Ueberschuß, so ist der ausgezahlte Fehlbetrag an den
Lagerhalter bzw. die Lagerhalterin zurückzuerstatten.
Im Dienstvertrage ist auch von der Kaution die Rede. Sie
ist in den Konsumvereinen verhältnismäßig gering, jedenfalls ent
spricht sie nicht den Kautionen von 2000 M., wie man sie nach
H i r s ch") in den neueren deutschen Filialbetrieben nach französischem
Muster verlangt, um sich bequem und billig Kapital zu beschaffen.
Eine Statistik über die Kautionen der Konsumgenossenschaften fehlt
mir. In sehr vielen Vereinen konnte ich eine Kaution von 300 bis
500 M. konstatieren, andere Vereine gehen darüber hinaus bis zu
1000 M. Einen allgemein gültigen Maßstab für die Höhe der Kau
tionen gibt es kaum. Im Handbuch für Konsumvereine von
Oppermann und H ä n t s ch k e finde ich die Bemerkung: „Der
Lagerhalter hat eine Kaution zu stellen, die sich nach der Höhe der
Bestände des von ihm zu verwaltenden Lagers richtet, in der Weise,
daß sie einen Bruchteil des durchschnittlichen Warenbestandes — vieh
leicht die Hälfte — beträgt,"") Allgemein trifft das heute für die
Konsumvereine nicht mehr zu. Auch die Umsatzhöhe ist nicht maß
gebend; denn die Kaution ist in sehr vielen Vereinen — wenn auch
vielleicht nicht überall — in sämtlichen Verteilungsstellen, ob nun
der Umsatz hoch oder niedrig ist, gleich. Nur in sehr großen Zügen
läßt sich eine gewisse Regelmäßigkeit konstatieren, indem große Ver
eine hohe Kautionen und kleine Vereine niedrige Kautionen ver
langen, wobei Bestands- und Umsatzgröße der Verteilungsstellen mit
entscheidend sein mögen.
ls ) Die Filialbetriebe im Detailhandel, S. 82.
") Oppermann und Häntschke, Handbuch für Konsumvereine.
Berlin 1904. S. 56.
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