rellen Voraussetzungen für ihren Nationalismus
geschenkt.
Heute ist es an der Zeit in einem einheitlichen
gesetzgebenden Akt alle schon gültigen Minderheitenmassnahmen,
ob sie nun in der Verfassungsurkunde
oder dem Sprachengesetz und in einer
ganzen Reihe von legislativen und administrativen
Teilmassnahmen enthalten sind, zu einem
systematischen Ganzen zusammenzufassen. Wir
behaupten mit Recht, dass wir in der ’T'schechoslovakei
den relativ vollkommensten Komplex
der Minderheitenrechte geschaffen haben. Weil
wir jedoch aus ihnen noch kein kodifiziertes System
gemacht haben, kann böser Wille in der uninformierten
Welt den Eindruck hervorrufen,
dass die Minderheiten bei uns nicht frei atmen
können und wenn sie es können — so erst seit
dem 18. Februar 1937,
Es ist also ein Gebot der Zweckmässigkeit und
der Ordnung, das wertvolle Werk unserer Minderheitenpolitik
auch in formaler Hinsicht zu vollenden.
Darum berät die tschechoslovakische Regierung
über ein Minoritätenstatut der Republik, Wir
werden damit der Propaganda ein Ende bereiten,
die von so vielen Seiten gegen unseren guten
Willen und gegen unsere ehrliche Arbeit geführt
wird.
Nach der historischen Erklärung des britischen
Ministerpräsidenten, der zu der europäischen Klärung
und damit auch der tschechoslovakischen Po-