Wirtschaftstätigkeit mahnt, da nur aus der Privatwirtschaft
die bisherigen Staatseinnahmen erhalten und
neue geschöpft werden können. ;
3. Der Antrag, der die Gleichmäßigkeit der Exportunterstützungen
und gleichmäßige Belastung für
die Importzuschläge einhält, ist technisch neben seinen
Vorteilen der beschränkten Dauer und Änderungsmöglichkeit
leicht durchführbar.
4. Durch die Importzuschläge und Exportprämien nähern
wir den inländischen hohen Produktionsaufwand
an die Kosten der ausländischen Produktion an.
5. Indem wir im Inlande den Goldgehalt der KE unverändert
lassen, würden wir dadurch eine provisorische
Maßnahme durchführen, welche uns ermöglicht, leichter
die Zeit der Krise, die Beendigung des Deflationsprozesses
und hauptsächlich die Zeit zu überbrücken, in
welcher sich die im Außenhandel entscheidenden Währungen
und Preise stabilisieren werden.
Für diese Lösung sprachen auch noch andere gewichtige
Gründe. Das System der bisherigen Regime, welche
unsere handelspolitischen Beziehungen regeln, erwies
sich weiterhin unhaltbar. Es bemühte sich zwar durch
Belastung der Einfuhr durch verschiedene Gebühren und
Auszahlung von Zuschüssen zu Gunsten einer Exporterleichterung
die Disparität der inländischen und ausländischen
Preise zu beseitigen und stellte somit bereits
eine Art aktiver und passiver valutarischer Zuschläge
dar, handhabte sie aber in einer ungleichmäßigen Art,
die überdies noch durch die Interessen einer unzähligen
Menge beteiligter Interessenten beherrscht wurde, so
daß die Form dieser Zuschläge und Zuschüsse mehr zum
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